Verbot des Rechtsmissbrauchs
Rechtsmissbrauch liegt vor, Vgl. hiezu BGE 138 III 401, Erw. 2.2. Das Verbot des Rechtsmissbrauchs gilt Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Rechtsmissbrauch liegt vor, Vgl. hiezu BGE 138 III 401, Erw. 2.2. Das Verbot des Rechtsmissbrauchs gilt Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Nicht statthaftes Behördenverhalten Es ist den Behörden nicht gestattet, Praxisänderung? Es besteht (immer) die Möglichkeit bzw. das Risiko einer allfälligen Praxisänderung der Behörde. Nicht statthaftes... weiterlesen
Leitargumente aus einem Bundesgerichtsurteil «Der in BV 9 verankerte «Grundsatz von Treu und Glauben» Vorausgesetzt ist weiter, (BGE 129 I 161, Erw. 4.1) Kautelen des... weiterlesen
Kein Verstoss gegen Treu und Glauben liegt vor, Literatur Judikatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Literatur Weiterführende Informationen... weiterlesen
Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags kann angefochten werden, wenn sie gegen Treu und Glauben verstösst... weiterlesen
Priorität Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts hat der Grundsatz der Gesetzmässigkeit in der Regel Vorrang vor der Rücksichtnahme auf eine gleichmässige Rechtsanwendung. Prinzip: Kein Anspruch auf... weiterlesen
Grundsätze Der Grundsatz von Treu und Glauben und das Rechtsmissbrauchsverbot gelten für Strafuntersuchungsbehörde Private Vorbehalt Widersprüchliches Verhalten verdient kein Rechtsschutz. Art. 3 StPO Achtung der... weiterlesen