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Prinzipien des Verwaltungshandelns

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Verbot widersprüchlichen Verhaltens

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, Glauben, Staat, Treu, Treu und Glauben, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht statthaftes Behördenverhalten

Es ist den Behörden nicht gestattet,

  • einen eingenommenen Standpunkt im Laufe des Verfahrens willkürlich zu ändern.

Praxisänderung?

Es besteht (immer) die Möglichkeit bzw. das Risiko einer allfälligen Praxisänderung der Behörde.

Nicht statthaftes Verhalten der Privaten

Private dürfen

  • Zusagen nicht widerrufen oder
  • Verfahrensfehler aus taktischen Gründen zunächst tolerieren und später rügen.

Literatur

  • MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025, Rz 14.19, S. 244

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