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Prinzipien des Verwaltungshandelns

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Verbot des Rechtsmissbrauchs

Rechtsgebiet:
Prinzipien des Verwaltungshandelns
Stichworte:
Behörden, Glauben, Staat, Treu, Treu und Glauben, Verwaltung, Verwaltungsbehörden, Verwaltungshandeln, Verwaltungsprinzipien, Verwaltungsrechtsprinzipien, Voraussetzungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsmissbrauch liegt vor,

  • wenn ein Rechtsinstitut zweckwidrig verwendet wird,
    • und zwar zur Verwirklichung von Interessen,
      • die das Rechtsinstitut nicht schützen will.

Vgl. hiezu BGE 138 III 401, Erw. 2.2.

Das Verbot des Rechtsmissbrauchs gilt

  • für Private und
  • für Behörden.

Literatur

  • MOSIMANN HANS-JAKOB / BÖHME ANNA, Öffentliches Recht – Ein Grundriss für Studium und Praxis, 4. Auflage, Zürich / Genf 2025, Rz 14.20, S. 244
  • HÄFELIN ULRICH / MÜLLER GEORG / UHLMANN FELIX, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich/St. Gallen 2010, Seiten 83 – 163

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