Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage
Art. 9 ArG Wöchentliche Höchstarbeitszeit 1 Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt: a.1 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte,... weiterlesen