Abgrenzungen
Stundung = im Nachhinein gewährter Leistungs- und Zahlungsaufschub Weiterführende Informationen Stundung | stundung.ch Schulderlass = Verzicht des Gläubigers auf die Forderung und damit Erlass der Schuld (auch:... weiterlesen
Stundung = im Nachhinein gewährter Leistungs- und Zahlungsaufschub Weiterführende Informationen Stundung | stundung.ch Schulderlass = Verzicht des Gläubigers auf die Forderung und damit Erlass der Schuld (auch:... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen OR 127 – OR 142 Gesetzestexte Art. 127 OR G. Verjährung I. Fristen 1. Zehn Jahre Mit Ablauf von zehn Jahren verjähren alle... weiterlesen
Verjährungsbegriff Kurzdefinition Forderungsentkräftung infolge Zeitablaufs Langdefinition Die Verjährung zeitigt die Wirkungen des Weiterbestands der Forderung, der limitierten klageweisen Geltendmachbarkeit, nämlich nur dann, wenn der Beklagte... weiterlesen
Überblick: Verjährung / Verjährungsrecht » Inhaltsverzeichnis » VERJÄHRUNG » Begriffe Verjährungsbegriff Verjährungsrechts-Definition » Grundlagen Gesetzliche Grundlagen Gesetzestexte » Abgrenzungen Stundung Schulderlass Verjährung Verwirkung » Rechtsnatur... weiterlesen
Revision der Verjährung im Privatrecht Das Verjährungsrecht regelt, wie lange Forderungen durchgesetzt werden können. Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann der Schuldner die Erfüllung der Forderung... weiterlesen