Besteller-Schuldnerverzug (OR 107 Abs. 2)
Erfüllt der Besteller trotz angemessener Nachfristansetzung (OR 107 Abs. 1) bis zum Ablaufe dieser Frist nicht, so hat der Gläubiger (Unternehmer) folgende Wahlrechte: Erfüllungsklage (Wahlrecht... weiterlesen