Aktienrechtliches Einsichtsrecht
Für die Bonitätsabklärung hat der Gläubiger einen Informationsanspruch: Einsichtsgegenstände positiv Jahresrechnung Konzernrechnung Revisionsberichte negativ keine Einsicht in VR-Protokolle keine Einsicht in GV-Protokolle keine Einsicht in Geschäftskorrespondenzen etc. Einsichtsfokus Beurteilung der finanziellen Verhältnisse der Aktiengesellschaft (AG)... weiterlesen