Heimarbeitsvertrag

Besonderheiten des Heimarbeitsvertrages

Die Regeln des Heimarbeitsvertrags (HAV) weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Probearbeitsverhältnis Dauer des Heimarbeitsverhältnisses Pflichten des Arbeitgebers... weiterlesen

Heimarbeitsvertrag

Vertragselemente

Der Heimarbeitsvertrag (kurz HAV) charakterisiert sich durch folgende Elemente: Arbeitsausführung in von Heimarbeiter bestimmten Raum bei sich zu Hause in einem vom Heimarbeiter bestimmten anderen... weiterlesen

Heimarbeitsvertrag

Begriff

Durch den Heimarbeitsvertrag (kurz HAV) verpflichtet sich der Heimarbeiter, bei sich zu Hause oder in einem von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder zusammen mit Familienangehörigen... weiterlesen

Heimarbeitsvertrag

Gesetzliche Grundlagen der Heimarbeit

Gesetze Auch für Heimarbeiter sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 351 ff. (Der Heimarbeitsvertrag) Art. 319 ff. iVm... weiterlesen

Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

Checkliste: Freelancing-Vertrag

Checkliste: Freelancing-Vertrag Art.  1 Stellung als Selbständigerwerbender / Handelsregistereintrag / UID-Nummer Art.  2 Tätigkeit im Projekt Art.  3 Arbeitsort Art.  4 persönliche Ausführung / Beizug... weiterlesen

Lehrvertrag

Fazit und Checklisten

Fazit Das Lehrverhältnis basiert auf einem Geben und Nehmen sowie auf der Chemie der involvierten Parteien, d.h. dem Arbeitgeber, der verantwortlichen Fachkraft und der lernenden... weiterlesen

Lehrvertrag

Lehrzeugnis

Nach Beendigung der Berufslehre hat der Arbeitgeber der lernenden Person ein Zeugnis auszustellen, welches enthält: die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit die Dauer der... weiterlesen

Lehrvertrag

Beendigung und fristlose Kündigung

Beendigung Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit). Weitere Beendigungsgründe können sein: Kündigung während der Probezeit fristlose Kündigung Aufhebung Aufhebung bei Ungültigkeit... weiterlesen

Lehrvertrag

Lohn und Ferien

Lohn In Anbetracht der Legaldefinition von OR 344 ist die Tätigkeit der lernenden Person nicht notwendigerweise entgeltlich. Ist ein Lohn weder ausgeschlossen noch verabredet, so... weiterlesen

Lehrvertrag

Probezeit

Die Probezeit darf betragen: nicht weniger als einen Monat nicht mehr als drei Monate beträgt drei Monate, wenn die Vertragsparteien keine Probezeit festgelegt haben kann... weiterlesen

Lehrvertrag

Genehmigung

Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3). Wird der Abschluss... weiterlesen

Lehrvertrag

Vertragsinhalt

Der Gesetzgeber stellt für den Lehrvertrag folgende Inhaltsanforderungen: Art der beruflichen Bildung Dauer der beruflichen Bildung Lohn Probezeit Arbeitszeit Ferien (OR 344a Abs. 2) Judikatur... weiterlesen

Lehrvertrag

Form

Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Schriftform (OR 344a Abs. 1). Die Nicht-Beachtung der Schriftform hat aufgrund von OR 320 Abs. 2 und BBG... weiterlesen

Lehrvertrag

Besonderheiten des Lehrvertrags

Die Regeln des Lehrvertrags weisen im Verhältnis zu den allgemeinen arbeitvertraglichen Bestimmungen in folgenden Themen Besonderheiten auf: Form Vertragsinhalt Genehmigung Probezeit Lernziel-Erreichung Ausbildungspflicht Andere Arbeiten... weiterlesen

Lehrvertrag

Lehrvertragselemente

Der Lehrvertrag charakterisiert sich durch folgende Elemente: Ausbildungszweck Befristung bis zum Ablauf der Lehrzeit Ausbildungspflicht des Arbeitgebers Arbeitsbefreiung für Berufsschulenbesuch und Teilnahme an den Lehrabschlussprüfungen... weiterlesen

Lehrvertrag

Abgrenzungen

Praktikumsvertrag =   Vertrag, der primär dem Sammeln praktischer Berufserfahrung dient und für das Erreichen einer übergeordneten Ausbildung vorgeschrieben ist zB Anwaltspraktikum zB Notariatspraktikum oder Bewährung... weiterlesen

Lehrvertrag

Gesetzliche Grundlagen

Bundesverfassung BV 63 Gesetze Auch für die lernende Person sind die Regeln des Normalarbeitsvertrages anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Art. 344 ff. (Der... weiterlesen