Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 8

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 7

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 6

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 5

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 4

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 3

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber  x   Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 2

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Ausländisches Recht am Arbeitsort, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend beachtet werden müssen.... weiterlesen

Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 1

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x   Schweizer Recht Theoretisch kann ein anderes Recht gewählt werden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer... weiterlesen

Arbeitgeberfürsorge

Literatur

BRÜHWILER JÜRG, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Auflage, Basel 2014. BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT (BAG) / SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Vollzug bei Entlassung

Rechteübertragung Für vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwirklichte Diensterfindungen und –designs oder auch gebundene Gelegenheitserfindungen und –designs sind, sofern die Rechte nicht automatisch dem Arbeitgeber anwachsen,... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Vertragsredaktion

Hohe Aufmerksamkeit Die Redaktion der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zur Zuordnung und Übertragung der Urheberrechte aus immaterialgüterrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen stellt hohe Anforderungen und verlangt Präzision. Keine Generalklausel... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Computerprogramme

Dienst-Computerprogramme Grundsätze: Urheberrecht entsteht in der Person des natürlichen Schöpfers (URG 6) Eine Zuordnungsregel (analog Erfindung oder Design) zG des Arbeitgebers ist in URG 17... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Erfindung und Designs

Diensterfindungen und -design Voraussetzungen: In Ausübung der dienstlichen Tätigkeit (> Es ist nicht erforderlich, dass die schöpferische Leistung während der vertraglichen Arbeitszeit oder am Arbeitsplatz... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Zuordnung

Die arbeitsrechtliche Zuordnung von immaterial-güterrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen kann differenziert werden in: Erfindungen und Designs Werke der Literatur und Kunst und deren Darbietung Computerprogramme... weiterlesen

Arbeitnehmererfindung

Begriffe

Diensterfindung Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt. Gelegenheitserfindung Eine... weiterlesen