Wirkungen der Kündigung
Beendigung des Arbeitsvertrages: Hauptwirkung einer gültigen Kündigung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt nach Ablauf der Kündigungsfrist endet. Es sind nicht mehr verpflichtet: der... weiterlesen
Beendigung des Arbeitsvertrages: Hauptwirkung einer gültigen Kündigung ist, dass das Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt nach Ablauf der Kündigungsfrist endet. Es sind nicht mehr verpflichtet: der... weiterlesen
Verbot, Ferienansprüche durch Geldleistungen abzugelten OR 329d Abs. 2 OR verbietet grundsätzlich die Abgeltung von Ferienansprüchen durch Geldleistung. Zweck des Ferienbezugs Die Verwirklichung des Erholungszweckes... weiterlesen
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt hat, ist dem Arbeitnehmer Zeit für die Suche einer neuen Stelle zu geben. Ausmass Der Umfang der... weiterlesen
Das Arbeitsverhältnis besteht mit allen seinen Rechten und Pflichten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort. Während der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses werden meistens folgende Themen aktuell:... weiterlesen
Teilzeitarbeit hat ein gegenüber der Vollzeitarbeit reduziertes Arbeitspensum. Je nach Motiv und persönlichen Verhältnissen (zB Mehrfachbeschäftigung, Kindererziehung, Teilinvalidität usw.) sind Konfliktsituationen mehr oder weniger vorprogrammiert.... weiterlesen
Die von den harten Folgen einer Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Behörden sollen sich durch frühzeitige Information über die bevorstehenden Kündigungen auf die neue... weiterlesen
Der zeitliche Kündigungsschutz hindert die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder schiebt sie insofern hinaus als die Kündigung nach Wegfall des Sperrgrundes zu wiederholen ist. Der Arbeitgeber... weiterlesen
Nichtigkeit der Kündigung Eine während der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist gemäss OR 336c Abs. 2 Satz 1 nichtig. Eine Umdeutung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin findet... weiterlesen
In diesem Kapitel erhalten Sie folgende Informationen zur Kündigung während Sperrfristen: » Sperrfristtatbestände » Sanktionen » Prozessuales Vorgehen » Checkliste – Schutz gegen unzeitige Kündigung... weiterlesen
GAV Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein gemäss OR 356 zwischen Arbeitgebern oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände geschlossener Vertrag. Die Bindungswirkung ist in OR 356b geregelt.... weiterlesen
Grundsätzlich berührt die Missbräuchlichkeit die Gültigkeit und Wirksamkeit der Kündigung nicht. Es bestehen nur die indirekten Sanktionen: Rechtsverletzungsbusse (OR 336a) Schadenersatz und Genugtuung (OR 336a... weiterlesen
In diesem Kapitel finden Sie folgende Informationen zur missbräuchlichen Kündigung: » Missbrauchstatbestände (OR 336) » Sanktionen » Checkliste – Schutz gegen missbräuchliche Kündigung Detailinformationen: Missbräuchliche... weiterlesen
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Erklärung. Der Kündigende hat den Beweis des Erklärungsempfangs zu erbringen. Dabei kommen als Beweismittel in Betracht: Zeugen für Erklärung oder... weiterlesen
Der Kündigungswille sollte genügend klar und bestimmbar sein ist grundsätzlich bedingungsfeindlich Ausnahmen: bedingte Kündigung, bei der der Bedingungseintritt einzig vom Willen des Gekündigten abhängt Kündigung... weiterlesen
Es besteht vorbehältlich anderer Abrede im Arbeitsvertrag kein Formzwang. Tipp: Es wird aus Gründen der Beweissicherung empfohlen, schriftlich zu kündigen oder die mündliche Kündigungserklärung schriftlich... weiterlesen
Hier finden Sie die folgenden Informationen zum Thema Kündigungserklärung: » Form der Kündigungserklärung » Erklärungsinhalt » Empfang der Erklärung... weiterlesen
Begriff Sozialplan = Vereinbarung, mit welcher Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Massnahmen verabreden, mit denen Arbeitnehmer-Kündigungen vermieden, deren Anzahl beschränkt und deren Auswirkungen gemildert werden sollen,... weiterlesen
Vorprozessual Der Arbeitnehmer sollte vorprozessual zunächst: die schriftliche Begründung der Kündigung verlangen (OR 335 Abs. 2) vor Ablauf der Kündigungsfrist (beim Arbeitgeber eintreffend) schriftlich Einsprache... weiterlesen
Der Arbeitgeber hat 1. die Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter zu konsultieren: Die Information hat Angaben zu enthalten über die Anzahl der beabsichtigten Kündigungen den Kündigungszeitpunkt... weiterlesen
Keine Konsultation der Arbeitnehmer bzw. ihrer Vertreter: Die Kündigungen sind zwar gültig, aber missbräuchlich. Folgen: Rechtsverletzungsbusse (max. 2 Monatslöhne) keine Kumulation, wenn die Kündigung auch... weiterlesen