Verzichtsverbot (OR 341 Abs. 1)
Der Aufhebungsvertrag bewirkt anders als das „Verzichtsverbot“ von OR 341 Abs. 1, welches nur vor dem Verzicht auf bestehende Forderungen schützt, dass infolge Beendigung des... weiterlesen
Der Aufhebungsvertrag bewirkt anders als das „Verzichtsverbot“ von OR 341 Abs. 1, welches nur vor dem Verzicht auf bestehende Forderungen schützt, dass infolge Beendigung des... weiterlesen
Bei der Aufhebung sind folgende zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu prüfen: Verzichtsverbot (OR 341 Abs. 1) Lohnrückbehaltsverbot (OR 323a) Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsverhinderung (OR 324a) Kündigung zur... weiterlesen
Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses setzt folgendes voraus: Gegenseitige Vereinbarung Arbeitsvertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bzw. einer festen Vertragsdauer Begriff Formfreie Abrede formfrei,... weiterlesen
Kurzdefinition Aufhebungsvertrag (auch: Aufhebungsvereinbarung) = Vertragsaufhebung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer auf den Lohn während der... weiterlesen
Für spätere Aenderungen oder Ergänzungen gilt das Aufstellungsprozedere und die Pflicht zur Zustellung an die Kantonale Behörde gemäss ArG 39 Abs. 1.... weiterlesen
Die Ansprüche aus einer vereinbarten Betriebsordnung, soweit sie das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, sind relativ zwingend, d.h. Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers sind in... weiterlesen
Die Zielsetzungen der Betriebsordnung sind Gesundheitsvorsorge Unfallverhütung Arbeitsdisziplin.... weiterlesen
Eine Betriebsordnung kann ferner aufstellen industrielle Betriebe auch für ihre Mitarbeiter, die im nicht-industriellen Bereich beschäftigt werden wie Administration, Vertrieb usw. (vgl. ArG 37 Abs.... weiterlesen
Muster: Betriebsordnung » Muster: Betriebsordnung (PDF, 30 KB)... weiterlesen
Merkblätter und weiterführende Informationen » Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Merkblatt Betriebsordnung » Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Musterelemente Betriebsordnung... weiterlesen
Eine Betriebsordnung haben zu erlassen: industrielle Betriebe (ArG 37 Abs. 1) Weiterführende Informationen Checkliste, Wegleitung seco... weiterlesen
Die Betriebsordnung (BO) ist ein unternehmensinterne Weisung, die der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitsdisziplin dient. Weiterführende Informationen Personalreglement... weiterlesen
Oehri Carina Arbeitsunfähigkeit, Ferienunfähigkeit, und Stellensuchunfähigkeit im Arbeitsrecht RiU – LfE, 10 Zürich 2016 105 Seiten 978-3-03751-883-0 Dike Verlag AG, Zürich CHF 40.00 Erhältlich in:... weiterlesen
Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass den (in- oder ausländischen) Arbeitgeber am Wohnsitz bzw. Domizil des HOA-Arbeitnehmers bei gegebenen Voraussetzungen eine... weiterlesen
Die Steuern des HOA-Unternehmers gestalten sich wie folgt: Ausgangslage Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern Steuersubjekt Grundlage Besteuerungsort Grundlage Einkommensbemessung Sozialabgaben Grundsätzliches Weitere Detailinformationen... weiterlesen
Die Steuern des HOA-Arbeitnehmers gestalten sich wie folgt: Ausgangslage Home Office-Tätigkeit wird vom Steuerpflichtigen als Unselbständigerwerbender im Arbeitsverhältnis erledigt, für einen in- oder ausländischen Arbeitgeber... weiterlesen
In seltenen, vor allem grenzüberschreitenden Fällen kann unklar sein, ob das Home Office durch den darin Tätigen als Arbeitnehmer oder als Selbständigerwerbender betrieben wird: Abgrenzung... weiterlesen
Einleitung Die Steuerfolgen orientieren sich daran, ob die im Home Office tätige natürliche Person als Arbeitnehmer oder als selbständigerwerbender Unternehmer tätig ist, was manchmal Abgrenzungsschwierigkeiten... weiterlesen
Bieli Belinda Mobbing aus Sicht des Schweizer Arbeitsrechts Recht im Privaten und öffentlichen Unternehmen, Band 8 Zürich / St. Gallen 2016 152 Seiten 978-3-03751-858-8 Dike... weiterlesen
[sc name=»Banner Buch Oeffentliches Personalrecht»] ARIOLI KATHRIN/FURRER ISELI FELICITAS, Die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes auf öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse, Basel/Genf/München 1999 BELLWALD PETER, Die disziplinarische Verantwortlichkeit der... weiterlesen