Der guten Ordnung halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass den (in- oder ausländischen) Arbeitgeber am Wohnsitz bzw. Domizil des HOA-Arbeitnehmers bei gegebenen Voraussetzungen eine Betriebsstätten-Steuerpflicht treffen kann:
Regelfall: Keine Betriebsstättensteuerpflicht
- Das Unternehmen wird am Ort des Home Offices des Mitarbeiters selbst in aller Regel nicht steuerpflichtig
Ausnahme: Betriebsstättensteuerpflicht
- Das Home-Office kann zu einer steuerrechtlich relevanten Betriebsstätte des Unternehmens werden, wenn es den HOA-Arbeitnehmer anweist, regelmässig von zu Hause aus zu arbeiten und es ihm am Geschäftssitz keinen Arbeitsplatz mehr zur Verfügung stellt
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei grenzüberschreitenden Home Office
- Bei einem internationalen Home Office-Verhältnis hat der ausländische Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Auge zu behalten:
- Arbeitet der HOA-Arbeitnehmer an mehr als einem Tag in der Woche im Home-Office, muss er den Arbeitnehmer im Ausland registrieren und die Sozialversicherungsabgaben für ihn dort entrichten
- Vorbehalt
- Es wird empfohlen, die Sozialabgabevoraussetzungen und –bedingungen zum fraglichen Zeitpunkt im Entsendungsstaat und im Zielstaat (Schweiz) abzuklären
Weitere Detailinformationen
- Exkurs: Home-Office als Betriebsstätte? | betriebsstaette.ch
Literatur
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | froriep.com
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | kmu-magazin.ch
Weiterführende Informationen
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