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Checkliste: Relation von Attraktivität und Kosten Checkliste Fringe Benefits: Relation von Attraktivität und Kosten (PDF, 55 KB) Checkliste: Fringe Benefits-Ziele Arbeitnehmer Erhöhung des verfügbaren Einkommens... weiterlesen
Checkliste: Relation von Attraktivität und Kosten Checkliste Fringe Benefits: Relation von Attraktivität und Kosten (PDF, 55 KB) Checkliste: Fringe Benefits-Ziele Arbeitnehmer Erhöhung des verfügbaren Einkommens... weiterlesen
Empfehlenswerte Literatur KAPPEL H. / USCHATZ PH., Variable Kaderentlöhnung – Erfolg und Leistung honorieren, Zürich 1992 WAGNER DIETER / GRAVERT ACHIM / LANGMEYER HEINER, Cafeteria-Modelle:... weiterlesen
Fringe Benefits sind aus Sicht des Arbeitnehmers eine willkommene Gegenleistung zur Reduktion der Kosten seines privaten Lebensunterhalts. Für den Arbeitgeber mit vielen Arbeitnehmern entstehen dadurch... weiterlesen
Grundlagen Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung, vom 21.12.2007, Hrsg. Schweizerische Steuerkonferenz / Eidg. Steuerverwaltung [kurz: Wegleitung SSK/ESTV] Bericht der Arbeitsgruppe Lohnausweis zum... weiterlesen
Eine periodische FB-Überprüfung hat die Einflussgrössen zu berücksichtigen: Veränderte Rechtsgrundlagen? Nachfragesitutation auf dem Arbeitsmarkt Entwicklung der Fringe Benefits in der Branche bzw. in anderen Unternehmen... weiterlesen
Aufsetzung und Aktualisierung des FB-Programms lassen sich nach folgenden Entscheidungskriterien bewerkstelligen: Aufnahme zB FB, die die Konkurrenzunternehmen bieten zB FB, die das eigene Personal wünscht... weiterlesen
Einleitung Es ist zu empfehlen, dass das Fringe Benefits-Programm unternehmensspezifisch zugeschnitten wird. Vielfach „wachsen“ solche Fringe Benefits-Programme historisch. Von Zeit zu Zeit prüfen alle Unternehmen... weiterlesen
Der sog. „Cafeteria-Ansatz“ ist Lösungsansatz, der dem FB-berechtigten Arbeitnehmer insofern ein Gestaltungsrecht (sog. „Cafeteria-Option“) einräumt, die Fringe Benefits (FB) innerhalb einer bestimmten Bandbreite nach den... weiterlesen
Entstehung U.E. gelten die analogen Regeln für die Erhebung eines FB-Anspruchs: Abrede (mündlich, schriftlich, stillschweigend, konkludent) Usanz Wiederholte Leistung Betriebsübung Lohn und Anspruch? Es stellt... weiterlesen
Das Beliebtheits-Ranking für Fringe Benefits (FB) sieht grob gesehen wie folgt aus: Arbeitszeit-Reduktion Soziale Sicherheit Vergünstigungen Mitarbeiteraktien / Sparpläne Vaterschaftsurlaub... weiterlesen
Die gebräuchlichsten Fringe Benefits (FB) sind: Fringe-Benefits-Arten Lebensqualitätsvorteile Reduzierte Arbeitszeit für Arbeitnehmer vorteilhafte Arbeitszeitmodelle Mehr Ferien Zusätzliche Feiertage Sabbatical... weiterlesen
Die unterschiedlichen Fringe Benefits (FB) können wie folgt klassifiziert werden: Konditionsvorteile Abgeltung in Freizeit Vorsorgeleistungen Gewinn- und Vermögensbeteiligung Sach- und Dienstleistungen... weiterlesen
Die Unternehmenspraxis, seinen Mitarbeitern Lohnnebenleistungen in Form von Fringe Benefits zu bieten, findet in der Schweiz zunehmende Verbreitung. Gemäss Bundesamtes für Statistik (BFS) erhöhte sich... weiterlesen
Gehaltsnebenleistung gleich einer Sonderprämie Weiterführende Informationen » Gratifikation: Sonderprämie... weiterlesen
Lohn = Entgelt für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft » Informationen zu Lohnforderungen Bonus = leistungs- und / oder erfolgsabhängige Zusatzvergütung zum Lohn » Informationen zu... weiterlesen
Analoge Anwendung von OR 322d (Gratifikation): Art. 322d OR 4. Gratifikation 1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss... weiterlesen
Bonuszahlungen unterliegen als Lohnbestandteil zusammen mit dem Fixlohn den üblichen Sozialversicherungsabgaben. Dabei gelten folgende Regeln: Sozialabgabenentrichtung in zeitlicher Hinsicht während des laufenden Arbeitsverhältnisses Auszahlungszeitpunkt bei... weiterlesen
Für die Besteuerung der Bonuszahlungen ist folgendes zu beachten: Deklaration im Lohnausweis Ganzjähriges Arbeitsverhältnis Ausweis unter Ziffer 1 des Lohnausweises Unterjähriges Arbeitsverhältnis bzw. bei Zuzug... weiterlesen
Allgemeines Boni bewegen sich an der Schnittstelle von Psychologie und Oekonomie. Die Daseinsberechtigung von Boni liegt in ihren Chancen, wenn sie folgende Ansprüche angemessen und... weiterlesen
In der Interessenabwägung von Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers und übermässiger Beschränkung der beruflichen Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers kann das Gericht nach Würdigung aller Umstände (so auch einer... weiterlesen