Agenda
- Verwarnungsvoraussetzungen
- Verwarnungsfälle
- Verwarnungsvarianten
- Gesprächsvorbereitung
- Problemdefinition
- Definition der Ziele
- Definition der Konsequenzen
- Verwarnungsgespräch
- Uneinsicht
- Form der Verwarnung
- Inhalt der Verwarnung
- Schranken der Verwarnung
- Vollzug der Konsequenzen
Die Verwarnung ist nicht an eine Form gebunden. Zu Beweiszwecken und zum Zeichen, dass die im Verwarnungsgespräch erklärten Sanktion ernst gemeint ist, empfiehlt sich die „einfache Schriftlichkeit“.
In Wiederholungsfällen sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterzeichnen lassen für:
- die Kenntnisnahme des Verwarnungsschreibens
- das Einverständnis zu den angedrohten Massnahmen.