Das Vorliegen einer Mitarbeit im Arbeitsverhältnis oder in selbständiger Erwerbstätigkeit hängt ab vom individuellen Sachverhalt:
konkrete Vertragsgestaltung
wirtschaftliche Situation
gelebte Verhältnisse
Verwaltungsbehörden, Sozialversicherer und Rechtsprechung gehen in der Regel auf die konkreten Verhältnisse ein.
Oft sind die Parteien an der problematischen Entwicklung der freien Mitarbeiterschaft nicht unschuldig:
Der Auftraggeber verhält sich nicht perfekt
Keine klaren Verträge
Administration arbeitet nicht präzise oder konsequent
Der Freelancer nutzt die Beurteilung des Sozialversicherers des Vertragsverhältnisses als «Arbeitsvertrag» um
die Sozialversicherungsbeiträge dem Auftraggeber anlasten zu können
eine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall geltend machen zu können
Arbeitsschutzfolgen zu beanspruchen
Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung
Lohnzuschläge
uam.
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