LAWINFO

Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

QR Code

Fazit

Das Vorliegen einer Mitarbeit im Arbeitsverhältnis oder in selbständiger Erwerbstätigkeit hängt ab vom individuellen Sachverhalt:

  • konkrete Vertragsgestaltung
  • wirtschaftliche Situation
  • gelebte Verhältnisse

Verwaltungsbehörden, Sozialversicherer und Rechtsprechung gehen in der Regel auf die konkreten Verhältnisse ein.

Oft sind die Parteien an der problematischen Entwicklung der freien Mitarbeiterschaft nicht unschuldig:

  • Der Auftraggeber verhält sich nicht perfekt
    • Keine klaren Verträge
    • Administration arbeitet nicht präzise oder konsequent
  • Der Freelancer nutzt die Beurteilung des Sozialversicherers des Vertragsverhältnisses als «Arbeitsvertrag» um
    • die Sozialversicherungsbeiträge dem Auftraggeber anlasten zu können
    • eine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall geltend machen zu können
    • Arbeitsschutzfolgen zu beanspruchen
      • Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung
      • Lohnzuschläge
      • uam.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.