Lohnabtretung
Die Abtretung und Verpfändung künftiger Lohnforderungen ist nichtig (OR 325 Abs. 2) Ausnahme: Abtretung und Verpfändung künftiger Lohnforderungen zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- und Unterstützungspflichten sind... weiterlesen