Rechtsnatur
Die Rechtsnatur der Beweislosigkeit ist von der Verfahrensart und den massgebenden Verfahrensregeln abhängig: Dispositionsmaxime (Verhandlungsmaxime) Beweisabnahme nur auf Parteiantrag Materiell-rechtliche Rechtsnatur (ZGB 8) und zivilprozessuale... weiterlesen