Exkurs: Beweisbarkeitssicherung
Die Bauparteien können zur wirksamen Vorbeugung gegen Beweisschwierigkeiten folgendes vorkehren: Verschriftlichung aller wesentlichen Erklärungen Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen, zwingend dann, wenn der Ursprungsvertrag eine Schriftformabrede enthält... weiterlesen