Klagt der Kläger zu wenig oder etwas ihm nicht zustehendes ein, kann der Richter grundsätzlich nicht korrigieren. Es ist daher wichtig, das Rechtsbegehren zutreffend zu formulieren:
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Bauprozess
Bauprozess
Klagt der Kläger zu wenig oder etwas ihm nicht zustehendes ein, kann der Richter grundsätzlich nicht korrigieren. Es ist daher wichtig, das Rechtsbegehren zutreffend zu formulieren: