Definitive Rechtsöffnung: Ohne Betreibungsfortsetzung keine Gerichtskosten- und Parteientschädigung-Überwälzung auf den Schuldner
In der Betreibung des Gläubigers für seine mit definitivem Rechtsöffnungsentscheid zugesprochene Kosten und Parteientschädigung...... weiterlesen