Spaltungsbericht
Anforderungen Die Erstellung des Spaltungsberichts ist Sache des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (FusG 39 Abs. 1) bedarf der Schriftform ist für KMU nicht notwendig, sofern... weiterlesen
Anforderungen Die Erstellung des Spaltungsberichts ist Sache des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans (FusG 39 Abs. 1) bedarf der Schriftform ist für KMU nicht notwendig, sofern... weiterlesen
Die Spaltung zur Übernahme erfordert einen Spaltungsvertrag Die Spaltung zur Neugründung verlangt einen Spaltungsplan. Spaltungsvertrag Form Der Spaltungsvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung ... weiterlesen
Nach Vorliegen der aktuellen Bilanz, des LOI und des DD-Ergebnisses sind die fusions-involvierten Unternehmen nach den Regeln der Kunst zu bewerten.... weiterlesen
Nach Abschluss des LOI wird eine sog. Due diligence durchgeführt. Diese vom M&A-Business bekannte Massnahme ist bei der Spaltung zur Schaffung klarer Verhältnisse und insbesondere... weiterlesen
Der letter of intent (LOI) ist eine Absichtserklärung im Hinblick auf beabsichtigte Detail-Vertragsverhandlungen. Ziele: Sicherstellung ernsthafter Verhandlungen Vereinbarung der Exklusivität zugunsten der Erwerbsinteressentin in den... weiterlesen
Im Hinblick auf die Fusion ist zu erstellen (FusG 11 Abs. 1): eine Bilanz eine Zwischenbilanz, sofern der Bilanzstichtag mehr als 6 Monate zurückliegt oder... weiterlesen
Ordentliches Verfahren Agenda Der Ablauf der Umwandlungs-Transaktion enthält im Wesentlichen folgende Elemente: Letter of Intent (LOI) (Zwischen-)Bilanz Due Diligence Bewertung Spaltungsvertrag / Spaltungsplan Spaltungsbericht Prüfungsbericht... weiterlesen
Das FusG enthält bei der Spaltung (im Gegensatz zur Fusion) keine Vorschriften zur Handhabung von Kapitalverlust und Überschuldung. Weiterführende Informationen » Überschuldung einer Gesellschaft Grundsatz... weiterlesen
Grundsatz Auch in Liquidation befindliche Gesellschaften können gespalten werden. Voraussetzungen Die Gesellschaft sollte noch Vermögen und nicht nur liquide Mittel für die Verteilung an die... weiterlesen
Numerus clausus Das FusG regelt die möglichen Spaltungsformen abschliessend (FusG 30; Botschaft S. 4432). Art. 30 FusG: Zulässige Spaltungen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können sich in Kapitalgesellschaften... weiterlesen
Bei der Abspaltung überträgt der übertragende Rechtsträger nur einen Teil seines Vermögens auf zwei oder mehrere übernehmende Rechtsträger. Symmetrische Aufspaltung Symmetrische Aufspaltung Typuskriterien: Übertragung des... weiterlesen
Bei der Aufspaltung überträgt der übertragende Rechtsträger sein ganzes Vermögen auf zwei oder mehrere übernehmende Rechtsträger, wird aufgelöst und im HR gelöscht. Symmetrische Aufspaltung Symmetrische... weiterlesen
Bei der Spaltung wird zwischen folgenden Typen unterschieden in: » Aufspaltung Symmetrische Aufspaltung Asymmetrische Aufspaltung » Abspaltung Symmetrische Abspaltung Asymmetrische Abspaltung Die Spaltungstypen werden nachfolgend... weiterlesen
Für eine liquidationslose Teilung eines Rechtsträgers in zwei oder mehrere Rechtsträger sind folgende begriffswesentliche Elemente zu beachten: Vermögensübertragung – ganz oder teilweise – auf einen... weiterlesen
Die Spaltungsziele sind vielfältig: Desinvestition Abspaltung unwirtschaftlicher Betriebsteile (Ertragsoptimierung) Abspaltung ertragsreicher Betriebsteile (Liquiditätsbeschaffung) Teilung eines Unternehmens in 2 legal entities des gleichen Konzerns aus rechtlichen... weiterlesen
Spaltung = Aus einem Rechtsträger werden 2 Rechtsträger gleichen Typus. Anteils- und Mitgliedschaftsrechte des Anteilsinhabers bleiben gewahrt. Weiterführende Informationen » Spaltungsverfahren Vermögensübertragung = Das Vermögen... weiterlesen
Die Spaltung kann als auf Vertrag beruhende Vermögensübertragung von einem Rechtsträger auf zwei oder mehreren andere Rechtsträger beschrieben werden, wobei die Übertragung des gesamten Vermögens... weiterlesen
Bei den Steuern ist zu unterscheiden: Steuern auf der Stufe der beteiligten Gesellschaften Steuern auf der Stufe der Anteilsinhaber Private Anteilsinhaber Geschäftliche Anteilsinhaber. Steuern auf... weiterlesen
Gemäss FusG 18 Abs. 5 sind folgende Quorumskautelen zu beachten: Fusionsbeschluss übertragende Gesellschaft 90 % Quorum der stimmberechtigten Gesellschafter Art. 18 FusG: Fusionsbeschluss (Abs. 5)... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit können Squeeze-out-Ziele sein: Minderheitenschutz In Anlehnung an das allgemeine 10 %-Quorum von Minderheiten. Gleichbehandlung gleicher Minderheitengesellschafter. Fusionsweiser (Direkt-)Erwerb eines Rechtsträgers zB... weiterlesen