Begriffe und Abgrenzungen
Rechtsvorschlag Rechtsvorschlag = Einspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl des Gläubigers. » Weitere Informationen zum Rechtsvorschlag Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist (SchKG 33 Abs. 4) Rechtsvorschlag-Fristwiederherstellung :... weiterlesen