Zuständigkeiten
Für die Verfügung über die Aussonderungsansprüche ist zuständig: Grundsatz Konkursverwaltung Ferner unter Vorbehalt: Rechte der Gläubigerversammlung (ordentliches Verfahren) oder Rechte aus Zirkularbeschluss (summarisches Verfahren) Rechte... weiterlesen