Stundung
- = Nachträgliche Verschiebung einer bevorstehenden Fälligkeit oder Aufhebung einer bereits eingetretenen Fälligkeit, auf bestimmte Dauer
Schulderlass
- = Aufhebung einer Schuld und Verzicht auf die damit korrespondierende Forderung
Konkursaufschub
- = Aufschub des Konkurses über eine Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung), wenn begründete Sanierungs-Aussicht besteht
Konkurseröffnung
- = Eröffnung des Konkurses über eine Gesellschaft eine natürliche Person aufgrund einer Konkursbetreibung oder unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorgängige Betreibung
Auffanggesellschaft
- = Gesellschaft übernimmt zur Rettung fortführungsfähiger Betriebsteile oder Unternehmenssubstanz bestimmte Aktiven, selten aber Passiven, einer in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Gesellschaft
Literatur
AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013, 9. Kapitel, „Der Nachlassvertrag“, S. 515 ff.