Literatur
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BAUER THOMAS, Basler Kommentar zum SchKG, 2.A., 2010, Kommentierung SchKG 291/292 BAUER THOMAS, Basler Kommentar zum SchKG, Ergänzungsband zur 2.A., 2017, Kommentierung SchKG 285 bis... weiterlesen
BAUER THOMAS, Basler Kommentar zum SchKG, 2.A., 2010, Kommentierung SchKG 291/292 BAUER THOMAS, Basler Kommentar zum SchKG, Ergänzungsband zur 2.A., 2017, Kommentierung SchKG 285 bis... weiterlesen
Muster „Anzeige eines Anfechtungstatbestandes an die Konkursverwaltung“ Muster „Verjährungsunterbrechung durch Konkursverwaltung oder Abtretungsgläubiger“ Muster „Abtretungsbegehren Anfechtungsanspruch, SchKG 260“ (in Bearbeitung)... weiterlesen
Checkliste „Grundsatzfragen im Zusammenhang mit einer potentiellen Anfechtung“ Grundsatzfragen im Zusammenhang mit einer potentiellen Anfechtung Was ist verschwunden? Wann ist es verschwunden? Wieviel ist das... weiterlesen
Exemplarische Aufzählung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Wird Vermögen zur Ehefrau verschoben, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, liegt eine Deliktspauliana vor (BGer, 13.01.2015,... weiterlesen
Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlungen Zeitpunkt Rechtshandlung Subjektive Voraussetzungen Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart Verfahrensparteien Gerichtsstand Rechtsbegehren... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck... weiterlesen
Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden.... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Absichtspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen
Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen
Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche geprellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen
Im Gegensatz zur Schenkungs- und Überschuldungsanfechtung bezieht sich die Absichtsanfechtung nicht auf besondere, speziell genannte Rechtshandlungen, sondern auf sämtliche vermögensschädigende Rechtshandlungen des Schuldners. Dazu gehören... weiterlesen
Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen
Für eine erfolgreiche Anfechtung der vermögensschädigenden Rechtshandlungen des Schuldners müssen folgende subjektive Voraussetzungen erfüllt sein: Die anfechtbare Rechtshandlung wurde vom Schuldner in der Absicht vorgenommen,... weiterlesen
Die Rechtshandlung des Schuldners muss innerhalb eines Jahres vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung erfolgt sein. Beginn und Ende der Verdachtsfrist Die Verdachtsfrist ist... weiterlesen
Verjährungsfrist Ab dem 01.01.1997 bis 31.12.2013 war in SchKG 292 gesetzlich nicht von einer Verjährung, sondern von einer Verwirkung die Rede. Davor hatte es sich... weiterlesen
Das Anfechtungsverfahren findet im ordentlichen Prozess – in Zürich je nach Höhe des Streitwertes erstinstanzlich vor dem Einzelgericht oder dem Bezirksgericht – statt. Zuständig sind... weiterlesen
Aktivlegitimation Die Anfechtungsberechtigung ist nicht Prozessvoraussetzung, sondern materiell-rechtliches Erfordernis für die Geltendmachung des Anfechtungsanspruchs. Die Aktivlegitimation hängt gemäss SchKG 285 Abs. 2 davon ab, ob... weiterlesen