Grundlagen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Schenkungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Schenkungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen
Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen
Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen
Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: *Schenkungen (übliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht erfolgreich anfechtbar, z.B. den finanziellen Verhältnissen entsprechende, nicht übertriebene Hochzeitsgeschenke, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke etc.) *Gemischte Schenkungen... weiterlesen
Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen
Der Schuldner soll nicht, im Jahr vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung, durch unentgeltliche Zuwendungen sein Vermögen auf Kosten seiner Gläubiger vermindern. Mit der... weiterlesen
Jagmetti Denise: Zahlungen an Dienstleister bei Insolvenzgefahr Pauliana und Konkursdelikte Zürich 2019 424 Seiten Dike Verlag AG CHF 89.00 ISBN 978-3-03891-093-0 Buchart Buch (gebunden; Paperback)... weiterlesen
SchKG 56 / SchKG 63 Die Abweisung des Fortsetzungsbegehrens ist keine Betreibungshandlung, für welche die Betreibungsferien gilt. Die vom Beschwerdeführer angefochtene Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens bringt... weiterlesen
Im SchKG-Beschwerde-Fall 5A_345/2018 ging es um dieVerfahrensfragen der Ersten Gläubigerversammlung einer konkursiten Aktiengesellschaft... weiterlesen
Solange das zuständige Steueramt keine Verfügung über die Aufteilung der Steuern unter den Ehegatten getroffen hat, gilt der Einschätzungsentscheid als Titel für die definitive Rechtsöffnung... weiterlesen
SchKG 82; ZGB 8 und ZPO 55; IPRG 16 Abs. 2; BV 9 Die betriebenen, unter dem französischen Güterstand der gesetzlichen Gütergemeinschaft (communauté légale) lebenden... weiterlesen
SchKG 80 f.; SchKG 30a + SchKG 149a Abs. 1 Einleitung Im Fall 5A_375/2017 stellte sich vor Bundesgericht im Zusammenhang mit einer definitiven Rechtsöffnung die... weiterlesen
SchKG 80 Abs. 1; UWG 9 Abs. 3; OR 18 Abs. 1 und OR 97 Abs. 1; ZPO 241 Abs. 3 und ZPO 334 Dem... weiterlesen
ZGB 818 Abs. 1 Ziff. 3 / SchKG 140 / VZG 48 / OR 18 Das Bundesgericht hatte im französisch-sprachigen Fall 5A_853/2016 die revidierte Gesetzesbestimmung... weiterlesen
Der Betriebene kann nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehles beim Betreibungsamt das Gesuch um Löschung der Betreibung stellen, gegen eine Gebühr von... weiterlesen
SchKG 82 Abs. 1 / OR 160 Die Konventionalstrafe-Vereinbarung stellt einen Titel für eine „provisorische Rechtsöffnung“ dar, falls der Gläubiger nachweisen kann, dass die versprochene... weiterlesen
Das Konkursamt nimmt einen Schuldenruf vor (analog des summarischen Konkursverfahrens; SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2). die Meldefrist beträgt 30 Tage (SchKG 232 Abs. 2... weiterlesen