Beweislast
Beweislast
Bei der Schenkungspauliana hat die anfechtende Partei (= Kläger) das Vorliegen einer anfechtbaren Rechtshandlung, welche innerhalb der Verdachtsperiode stattgefunden hat, nachzuweisen; insbesondere auch, was das... weiterlesen
Bei der Schenkungspauliana hat die anfechtende Partei (= Kläger) das Vorliegen einer anfechtbaren Rechtshandlung, welche innerhalb der Verdachtsperiode stattgefunden hat, nachzuweisen; insbesondere auch, was das... weiterlesen
Das Anfechtungsrecht kann folgendermassen geltend gemacht werden: Geltendmachung mittels Anfechtungsklage Einredeweise Geltendmachung gegen eine betreibungsrechtliche Klage vorprozessuale Geltendmachung (Verhandlungsstadium) Einredeweise kann das Anfechtungsrecht etwa gegen... weiterlesen
Zur Sicherung der Ansprüche im Rahmen der paulianischen Anfechtungsklage sind möglich: bei Realvollstreckung (Rückgabe in natura) vorsorgliche Massnahmen (ZPO 262 lit. b) bei Grundstücken Verfügungsbeschränkung... weiterlesen
Ein Entscheid im Anfechtungsprozess hat bloss vollstreckungsrechtliche Wirkung (Ziel: Wiederherstellung des Vollstreckungssubstrats). Die zivilrechtlichen Wirkungen der angefochtenen Rechtshandlung bleiben grundsätzlich unangetastet (z.B. Eigentumsverhältnisse) Die Wirkungen... weiterlesen
Exemplarische Aufzählung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Das Vorliegen einer Schenkung wird objektiv beurteilt. Der gute oder böse Glauben Beteiligter spielt dabei keine Rolle (BGer, 19.12.2012,... weiterlesen
Für Konkursverwalter und Nachlass-Liquidatoren sind Anfechtungsansprüche ein regelmässiges Thema, für Betreibungsbeamte eher weniger. Die Problemkreise sind: Erkennbarkeit der Überschuldung und/oder Gläubigerbenachteiligung Zweckmässigkeit und Gewinnträchtigkeit einer... weiterlesen
Ist der Begünstigte im Zeitpunkt der Rückgabe gutgläubig, hat dieser nur die noch vorhandene Bereicherung herauszugeben (SchKG 291 Abs. 3). Falls der Begünstigte jedoch von... weiterlesen
Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlung Zeitpunkt Rechtshandlung Gutgläubigkeit Begünstigter Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart Verfahrensparteien Gerichtsstand Rechtsbegehren... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck... weiterlesen
Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden.... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Schenkungspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Das Institut der Gläubigeranfechtung entstammt dem römischen Recht. Es ist den meisten geltenden Rechtsordnungen bekannt (z.B. in Europa und in den USA). Es handelt sich... weiterlesen
Ziel bildet die Lauterkeit der Zwangsvollstreckung durch Rückgängigmachung von Gläubigerbenachteiligungen. Spezialfall Anfechtungsklage im Konkurs über eine Verlassenschaft Zweck ist die Ergänzung des Nachlass-Konkursvermögens und nicht... weiterlesen
Das gesetzgeberische Motiv für die Einführung der paulianischen Anfechtungsklagen besteht im Systemschutz des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Systemwidrige Bevorteilungshandlungen sollen damit dem Schuldner und dem unberechtigt... weiterlesen
Paulianische Anfechtungsklagen stellen hohe Anforderungen an die Prozessführung. Neben zivilprozessualen bestehen auch finanzielle Hürden resp. allenfalls eher bescheidene, ökonomische Gewinnaussichten, welche ge-prellte Gläubiger oftmals davon... weiterlesen
Folgende Rechtshandlungen sind anfechtbar: *Schenkungen (übliche Gelegenheitsgeschenke sind nicht erfolgreich anfechtbar, z.B. den finanziellen Verhältnissen entsprechende, nicht übertriebene Hochzeitsgeschenke, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke etc.) *Gemischte Schenkungen... weiterlesen
Alle Anfechtungsarten setzen gemeinsam voraus, dass die Rechtshandlung des Schuldners vor der Pfändung resp. vor der Konkurseröffnung vorgenommen wurde. Rechtshandlungen, welche der Schuldner nach der... weiterlesen
Der Schuldner soll nicht, im Jahr vor der Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung, durch unentgeltliche Zuwendungen sein Vermögen auf Kosten seiner Gläubiger vermindern. Mit der... weiterlesen
Jagmetti Denise: Zahlungen an Dienstleister bei Insolvenzgefahr Pauliana und Konkursdelikte Zürich 2019 424 Seiten Dike Verlag AG CHF 89.00 ISBN 978-3-03891-093-0 Buchart Buch (gebunden; Paperback)... weiterlesen