Ablauf
Eine “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” läuft in etwa wie folgt ab: Gesuch Der Schuldner hat beim örtlich und sachlich zuständigen Bezirksgericht ein entsprechendes Gesuch zu stellen... weiterlesen
Eine “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” läuft in etwa wie folgt ab: Gesuch Der Schuldner hat beim örtlich und sachlich zuständigen Bezirksgericht ein entsprechendes Gesuch zu stellen... weiterlesen
Auch die “Einvernehmliche private Schuldenbereinigung” erfordert die Leistung eines Verfahrensvorschusses. Gemäss Gerichtserfahrung betragen Gerichts- und Sachwalterkosten mindestens CHF 4’000.–... weiterlesen
Personen, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen Konsumenten Private (Privathaushalt) Einzelfirma / Kleinbetriebe ohne Handelsregistereintrag Kurzfristige Gläubigereinigung Chance, während der Stundung von 3 Monaten mit den... weiterlesen
Privatkonkurs Nachlassvertrag im Konkurs Weiterführende Informationen Konkursalternativen Exkurs: Nachlassvertrag im Konkurs... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 333 – SchKG 336 Gesetzestexte SchKG 333 1. Antrag des Schuldners 1 Ein Schuldner, der nicht der Konkursbetreibung unterliegt, kann beim Nachlassgericht... weiterlesen
Die einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Privat-Sanierung) ist ein Nachlassverfahren für Privatpersonen (Sanierungsverfahren), bei welchem der Privatschuldner – unter Begleitung eines Sachwalters – seinen Gläubigern einen Teilverzicht... weiterlesen
Der Exkurs zur einvernehmlichen privaten Schuldenbereinigung (Privat-Sanierung) umfasst die folgenden Unterpunkte: Begriff Grundlagen Alternativen Verfahrensvoraussetzungen Ablauf Stundung / Sachverwalter Wirkung Zustandekommen Nichtzustandekommen Beurteilung... weiterlesen
Wirkungen allgemein Siehe > Privatkonkurs und Wirkungen, Nachteile Erbrecht / Präventiventerbung Ein zahlungsunfähiger, zB in Privatkonkurs gelangter Nachkomme kann nach Ausstellung von Verlustscheinen durch seinen... weiterlesen
Wirtschaftliche Gesundung Der Schuldner, über den der Konkurs eröffnet wurde, soll sich nach dem Konkurs wirtschaftlich und sozial erholen können. – Forderungen, die vor der Konkurseröffnung... weiterlesen
Gläubiger als Empfänger der Verlustscheine Die Gläubiger erhalten von der Konkursverwaltung einen Konkursverlustschein, mit welchem der Dividendenbetrag und die ungedeckt gebliebene Summe bestätigt werden. Wirkungen... weiterlesen
Nach Eintritt der Rechtskraft der Verteilungsliste werden – Erlöse vorausgesetzt – der von einem Dritten geleistete Kostenvorschuss zurückerstattet und die Dividenden gemäss diesem Verteilplan ausgeschüttet.... weiterlesen
Die Verteilungsliste gibt die Erlöse wieder und legt nach Behandlung der Verfahrenskosten fest, in der Reihenfolge der Konkursklasse welche Gläubiger auf ihre kollozierten Forderungen welche... weiterlesen
Das Verteilungsstadium folgt, zumindest dem gesetzlichen Ablauf entsprechend, der Kollokationsplanauflage. Die Verwertung erfolgt durch Gant, Freihandverkauf oder bei unbestrittenen Forderungen... weiterlesen
Allgemeines Statt vieler Worte wird hier auf unseren einschlägigen content verwiesen: Mieterkonkurs Mietzinskaution Sofern und soweit der Vermieter die Mieterkaution nicht mit offenen Mietzinsen verrechnet,... weiterlesen
Allgemeines Es ist Sache des Gemeinschuldners den Fortbestand des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber zu organisieren. Neuer Lohn Der nach Konkurseröffnung verdiente Lohn fällt nicht in... weiterlesen
Tritt die Konkursverwaltung nicht in die vorbestandenen Verträge ein, so kann die Gegenpartei den Erfüllungsanspruch in eine Geldforderung umwandeln und im Konkurs als Konkursforderung zur... weiterlesen
Die Konkursverwaltung wird in nicht erfüllte oder laufende Verträge nur eintreten und diese erfüllen, wenn dadurch der Konkursmasse ein Mehrwert verschafft wird und hiefür die... weiterlesen
In einem Privatkonkurs sind laufende Vertragsverhältnisse typischerweise die folgenden: Mietverträge (zB für Wohnung, Klavier etc.) Leasingverträge (zB Fahrzeug, Fernsehgeräte etc.) Arbeitsvertrag (zB für Haupt- und/oder... weiterlesen
SchKG 211 SchKG 211 D. Umwandlung von Forderungen 1 Forderungen, welche nicht eine Geldzahlung zum Gegenstande haben, werden in Geldforderungen von entsprechendem Werte umgewandelt. 2... weiterlesen
Rechtsgrundlage Vertragsbeispiele Vertragseintritt Nichteintritt und Folgen Arbeitsvertrag Wohnungsvertrag... weiterlesen