Konkursinventar

Bewegliche Sachen

Als bewegliche Sachen gelten: Fahrnis (Gegenstände) jeder Art auch Fahrnisbauten (Bestandteilbildung als Abgrenzungskriterium) Zugehör Inhaber- und Ordrepapiere [vgl. SchKG 201] Inkassoübergabe oder Inkassoindossament Sicherungsübergabe oder... weiterlesen

Konkursinventar

Grundstücke

Alles was als Grundstück gilt [vgl. ZGB 655 Abs. 2], nämlich: Liegenschaften ins Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Ist der... weiterlesen

Konkursinventar

Vermögensstücke in Drittgewahrsam

Die Vermögensstücke im Drittgewahrsam dürfen nicht gleich behandelt werden wie Eigentum des Konkursiten: Inventaraufnahme Aufnahme des Vindikationsanspruchs Admassierung Keine Beschlagnahme Keine Wegnahme Admassierung nur durch... weiterlesen

Konkursinventar

Aufzunehmende Vermögenswerte

Ins Konkursinventar sind alle Vermögenswerte des Gemeinschuldners aufzunehmen, und zwar mit ihrem Schätzungswert (vgl. SchKG 227; KOV 25). Im Konkursinventar sind sogar vorzumerken: Kompetenzstücke Vormerkung... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Struktur / Inventar-Inhalt

Einleitung Gegenstand jeden Konkursinventars bilden: Inhalte Aufzunehmende Vermögenswerte Abteilungen Grundstücke Bewegliche Sachen Wertschriften, Guthaben und sonstige Ansprüche Barschaft Fruchtertrag Unterabteilungen Bezeichnung des Konkurskreises, der Gemeinde... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Form

Das Konkursinventar unterliegt kraft Erlass einer besonderen Schriftform: Schriftlichkeit Unterzeichnung Konkursit Richtigbefunds- und Vollständigkeitsbestätigung des Gemeinschuldners Konkursverwaltung am Ende jeder Vermögensarten-Gruppe durch die Konkursverwaltung Grundstücke... weiterlesen

Konkursinventar

Temporale Erstreckung

Bei natürlichen Personen endet der Konkursbeschlag nicht bei der Konkurseröffnung. Es werden ferner ergänzend erfasst: Vermögen, welches dem Schuldner nach Konkurseröffnung und vor Schluss des... weiterlesen

Konkursinventar

Funktionale Erstreckung

Das Konkursinventar umfasst Vermögenswerte des Gemeinschuldners unterschiedlichster Funktionsart: Eigene und fremde Sachen Unbelastete und (einem Gläubiger) „verpfändete“ Gegenstände [vgl. SchKG 198] „gepfändete“ Objekte [vgl. SchKG... weiterlesen

Konkursinventar

Sachliche Erstreckung

Im Konkursinventar werden Gegenstände nach folgender verzeichnet: Gegenstände in Gewahrsam des Gemeinschuldners Gegenstände, dessen Eigentum der Gemeinschuldner beansprucht Grundstück Bewegliche Sachen Wertpapiere, Guthaben und sonstige... weiterlesen

Konkursinventar

Örtliche Erstreckung

Bei der Inventierung gilt das sog. Universalitätsprinzip, weshalb alle Vermögenswerte, gleich wo sie sich befinden, aufzuzeichnen sind [vgl. SchKG 197 Abs. 1]: Schweiz Aufzeichnung aller... weiterlesen

Konkursinventar

Inventaraufnahme-Zeitpunkt

Die Konkursverwaltung ist unverzüglich nach Zugang des Konkurserkenntnisses (SchKG 176), welches den Verfahrensdurchführungsauftrag enthält, verpflichtet, das Vermögen des Konkursiten (Aktiven und Passiven) zu ermitteln: Feststellung... weiterlesen

Konkursinventar

Auskunftpflicht / Herausgabepflicht

Auskunft und Herausgabe Es treffen eine Auskunfts- und Herausgabepflicht: Konkursit Der Konkursit ist vor, bei und nach der Inventaraufnahme zur Auskunft und Herausgabe verpflichtet (SchKG... weiterlesen

Konkursinventar

Präsenzpflicht

Den Konkursit trifft während des ganzen Konkursverfahrens eine allgemeine Präsenzpflicht: Rechtsgrundlage SchKG 229 Abs. 1 Entfernungsverbot Der Konkursit darf sich ohne besondere Erlaubnis der Konkursverwaltung... weiterlesen

Konkursinventar

Mitwirkungspflichten

Grundsätzlich sind alle am Verfahren Beteiligten zur Mitwirkung verpflichtet Gemeinschuldner Dritte Schuldner des Gemeinschuldners (Meldepflicht) Banken und Beauftragte Ferner: Behörden (Rechtshilfe [Requisitorial]) Weiterführende Informationen Präsenzpflicht... weiterlesen

Konkursinventar

Inner- oder interkantonale Rechtshilfe

Befinden sich Vermögenswerte des Gemeinschuldners in einem andern Konkurskreis (SchKG 4), so beauftragt das verfahrensleitende Konkursamt das örtlich und funktional für den Belegenheitskreis zuständige Konkursamt... weiterlesen

Konkursinventar

Inventaraufnahme-Zuständigkeit

Konkurs Ab Konkurseröffnungserkenntnis im Einsatz Konkursamt Ausserordentlicher Konkursverwaltung Nach der Wahl durch die 1. Gläubigerversammlung Ausseramtlicher Konkursverwalter (Fortsetzung der Inventaraufnahme) Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung Sachwalter [vgl.... weiterlesen

Konkursinventar

Inventar-Anwendungsfälle

Das (Konkurs-)Inventar wird in den Generalexekutionsfällen angewandt: Konkurs Nachlassverfahren, insbesondere beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung Weiterführende Informationen Nachlassverfahren... weiterlesen

Konkursinventar

Ziele

Das Konkursinventar verfolgt verschiedene Zwecke, die allesamt im Zusammenhang mit dem weiteren Verfahrensverlauf stehen: Verzeichnis der Massagegenstände per Datum Konkurseröffnung Ueberblick-Verschaffung Koordinationsmittel für die in... weiterlesen