Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Subjektive Voraussetzung

Legitimiert zur Abtretung ist jeder Gläubiger, dessen Forderung im Kollokationsplan aufgenommen wurde. Erforderlich ist demnach, dass dem Gesuchsteller Gläubigerqualität kraft definitiver Kollokation zukommt. Rechtsmissbrauch Unzulässig... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Objektive Voraussetzungen

Übersicht Objektive und kumulative Voraussetzungen der SchKG 260-Abtretung sind: Der betroffene Rechtsanspruchs ist illiquid; Der betroffene Rechtsanspruchs dient der Erweiterung oder Bewahrung des Konkursvermögens; Durchsetzungs-Verzicht... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Abgrenzungen

Zivilrechtliche Abtretung Die SchKG 260-Abtretung ist von der zivilrechtlichen Abtretung / Zession (OR 164 ff.) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Abtretung nach OR 168 ff.... weiterlesen

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SchKG-Abtretung / SchKG 260
SchKG-Abtretung / SchKG 260

Gesetzliche Grundlagen

Art. 260 SchKG F. Abtretung von Rechtsansprüchen 1 Jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung derjenigen Rechtsansprüche der Masse zu verlangen, auf deren Geltendmachung die Gesamtheit... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Frist

Das Gesetz definiert keine Frist für die Ausübung des Wahlrechts nach SchKG 211 II. Je länger aber die Konkursverwaltung den Schwebezustand durch Stillschweigen andauern lässt,... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Form

Das Gesetz definiert keine Formvorschrift für die Ausübung des Wahlrechts nach SchKG 211 II. Die Vertragseintrittserklärung kann daher grundsätzlich schriftlich oder mündlich erfolgen. Für Beweiszwecke... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Zuständigkeit

Zuständig für die Vertragseintrittserklärung gemäss SchKG 211 II ist ausschliesslich die Konkursverwaltung. Als höchstpersönliches Recht der Konkursverwaltung ist es nicht delegierbar, insb. nicht an den... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Definition

Die Konkursverwaltung hat das Recht, zweiseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht oder nur teilweise erfüllt sind, anstelle des Gemeinschuldners zu erfüllen (SchKG 211... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Fazit

In der Regel bewirkt die Eröffnung des Konkurses über eine Vertragspartei keine automatische Vertragsauflösung. Für gewisse Vertragsverhältnisse sieht das Gesetz ausnahmsweise eine automatische Vertragsauflösung oder... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Schenkungsvertrag

Konkurs des Schenkers Ein Schenkungsversprechen wird, sofern es noch nicht erfüllt worden ist, bei Eröffnung des Konkurses über den Schenker aufgehoben (OR 250 II). Wurde... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Auftrag

Fällt der Auftraggeber oder der Beauftragte in Konkurs, so erlischt der Auftrag, sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäftes gefolgert... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Konkurs des Arbeitgebers

Keine automatische Vertragsauflösung Eintrittsrecht nach SchKG 211 II der Konkursverwaltung Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Verzug mit Lohnzahlung vor Konkurseröffnung (OR 337 = wichtiger Grund) OR... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Mietvertrag

Konkurs des Mieters Keine automatische Vertragsauflösung OR 266h I: Angemessene Frist des Vermieters an Mieter zur Sicherstellung der künftigen Mietzinse OR 266h II: Recht des... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Kaufvertrag

Konkurs des Käufers Keine automatische Vertragsauflösung SchKG 211 II OR 83 Ausschluss des Vertrags-Rücktrittsrechts des Verkäufers (SchKG 212) Verkauf unter Eigentumsvorbehalt (ZGB 715): Aussonderungsrecht Konkurs... weiterlesen

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Vertrag im Konkurs / SchKG 211
Vertrag im Konkurs / SchKG 211

Vorteilsanrechnung

Der Gläubiger muss sich allfällige Vorteile, die er erlangt hat, anrechnen lassen (SchKG 211 I letzter Satz).... weiterlesen