Definition
Die Konkursverwaltung hat das Recht, zweiseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht oder nur teilweise erfüllt sind, anstelle des Gemeinschuldners zu erfüllen (SchKG 211... weiterlesen
Die Konkursverwaltung hat das Recht, zweiseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung nicht oder nur teilweise erfüllt sind, anstelle des Gemeinschuldners zu erfüllen (SchKG 211... weiterlesen
SchKG 211 II ... weiterlesen
Vertrag im Konkurs / SchKG 211 Die Konkurseröffnung hat diverse materiell– wie auch konkursrechtlichen Wirkungen auf die einzelnen Rechtsverhältnisse des Gemeinschuldners. Zentral ist u.A. die... weiterlesen
In der Regel bewirkt die Eröffnung des Konkurses über eine Vertragspartei keine automatische Vertragsauflösung. Für gewisse Vertragsverhältnisse sieht das Gesetz ausnahmsweise eine automatische Vertragsauflösung oder... weiterlesen
Konkurs des Schenkers Ein Schenkungsversprechen wird, sofern es noch nicht erfüllt worden ist, bei Eröffnung des Konkurses über den Schenker aufgehoben (OR 250 II). Wurde... weiterlesen
Fällt der Auftraggeber oder der Beauftragte in Konkurs, so erlischt der Auftrag, sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschäftes gefolgert... weiterlesen
Keine automatische Vertragsauflösung Eintrittsrecht nach SchKG 211 II der Konkursverwaltung Fristlose Kündigung des Arbeitnehmers bei Verzug mit Lohnzahlung vor Konkurseröffnung (OR 337 = wichtiger Grund) OR... weiterlesen
Konkurs des Mieters Keine automatische Vertragsauflösung OR 266h I: Angemessene Frist des Vermieters an Mieter zur Sicherstellung der künftigen Mietzinse OR 266h II: Recht des... weiterlesen
Konkurs des Käufers Keine automatische Vertragsauflösung SchKG 211 II OR 83 Ausschluss des Vertrags-Rücktrittsrechts des Verkäufers (SchKG 212) Verkauf unter Eigentumsvorbehalt (ZGB 715): Aussonderungsrecht Konkurs... weiterlesen
Kaufvertrag Konkurs des Käufers Konkurs des Verkäufers Mietvertrag Konkurs des Miters Konkurs des Vermieters Konkurs des Arbeitgebers Auftrag Schenkungsvertrag Konkurs des Schenkers Konkurs des Beschenkten... weiterlesen
Dauerschuldverhältnisse, deren Leistungen dem Gemeinschuldner zum privaten Gebrauch dienen, kann der Gemeinschuldner auf eigene Rechnung weiterführen (SchKG 211a III). Bedeutung Bedeutung hat diese Bestimmung im... weiterlesen
Der Gläubiger muss sich allfällige Vorteile, die er erlangt hat, anrechnen lassen (SchKG 211 I letzter Satz).... weiterlesen
Problemstellung Es kommt häufig vor, dass die Konkursverwaltung keine explizite Erklärung über einen Vertragseintritt nach SchKG 211 II abgibt und die Vertragspartei sodann nicht nach OR... weiterlesen
Gegenforderung für nicht bezogene Leistung Gegenforderungen des Vertragspartners für von der Konkursverwaltung nicht bezogene Leistungen aus dem Dauerschuldverhältnis, in welches die Konkursverwaltung gemäss SchKG 211... weiterlesen
Für die Qualifikation eines Vertrages ist oftmals eine Vertragsauslegung notwendig. Dabei ist nach den allgemeinen Vertragsauslegungsregeln vorzugehen. Das zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarte Vertragskonstrukt ist... weiterlesen
Neben den gesetzlich geregelten Dauerschuldverhältnissen gibt es auch gesetzlich nicht geregelte «Innominatkontrakte» mit Dauerschuldcharakter. Typisierte Innominatdauerschuldverhältnisse sind insbesondere: Leasingvertrag; Lizenzvertrag; Franchisevertrag; Alleinvertriebsvertrag; Factoring; Sponsoringvertrag; Rahmenvertrag... weiterlesen
Zu den gesetzlich geregelten Dauerschuldverhältnissen gehören insbesondere: Mietvertrag (OR 253 ff.); Pachtvertrag (OR 275 ff.) ; Gebrauchsleihe (OR 305 ff.) ; Darlehensvertrag (OR 312 ff.)... weiterlesen
Keine Dauerschuldverhältnisse, sondern sog. «Einmalschuldverhältnisse» sind hingegen insbesondere folgende gesetzlich geregelte (zweiseitige) Verträge: Werkvertrag (OR 363 ff.); der einfache Auftrag (OR 394 ff.); Mäklervertrag (OR... weiterlesen
Bei einem Dauerschuldverhältnis ist die typische vertragliche Hauptleistungspflicht eine Dauerschuld. Hauptleistungspflicht ist ein fortdauerndes oder wiederholtes Leistungsverhalten, mit dem der Schuldner so lange fortzufahren hat,... weiterlesen
Mit dem per 01.01.2014 in Kraft getretenen neuen Sanierungsrecht (Revision 2014) wurde SchKG 211 durch einen neu eingeführten SchKG 211a ergänzt.... weiterlesen