Abweisung
Die Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 248 KOV 59 KOV 70 (Anwendbarkeit auch im summarischen Konkursverfahren]... weiterlesen
Die Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 248 KOV 59 KOV 70 (Anwendbarkeit auch im summarischen Konkursverfahren]... weiterlesen
Die Zulassung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 246 SchKG 248 KOV 59 Vorliegen einer Forderungsanmeldung Vgl. Forderungseingabe... weiterlesen
Zur Kollokationsverfügung ist zu bemerken: Gesetzliche Grundlage SchKG 245 1. Satz KOV 56 ff. Abgrenzungen Nicht zu den Kollokationsentscheiden gehören: Eigentumsansprachen Über Eigentumsansprachen ist nicht... weiterlesen
Im Kollokationsplan ist der „Forderungsgrund“ zu nennen. Häufigste Anspruchsgrundlagen sind: Allgemeines Gesetzliche Vertragstypen Innominatkontrakte Ausländische Zivilurteile Ungültige Rechtsgeschäfte Lohnforderungen Anspruch aus Arbeitsvertrag Grundforderung = Bruttolohnforderung... weiterlesen
Nicht privilegierte Forderungen, sog. „Kurrentforderungen“, werden in der 3. Konkursklasse kolloziert [vgl. SchKG 219]: Alle übrigen Forderungen Weiterführende Informationen Rangrücktrittsforderungen Darlehen Höhe: Rangrücktrittsforderungen Anleihensforderungen (Subordinated... weiterlesen
In der „privilegierten 2. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: Ersatzforderungen des Kindes aus der Verwaltung seines anvertrauten Vermögens [vgl. SchKG 326 f.], wenn der... weiterlesen
In der „privilegierten 1. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: 1. Arbeitnehmerprivileg = Forderungen der Arbeitnehmer aus Arbeitsverhältnissen, die nicht früher als sechs Monate vor... weiterlesen
Werden Forderungen durch Faustpfand- und Forderungspfandrechte gesichert, ist folgendes zu beachten: Pfandgegenstände und Pfandrechtsarten Umfang der Pfandhaft Pfandansprache Kollokation / Pfandverwertung Inländische Pfandobjekte Ausländische Pfandobjekte... weiterlesen
Hinsichtlich der Behandlung von Grundpfandforderungen gilt es folgendes zu beachten: Die „Grundpfandversicherten Forderungen“ sind nicht im KOLLOKATIONSPLAN, sondern im LASTENVERZEICHNIS zu behandeln: Lastenverzeichnis: Grundpfandversicherte Forderungen... weiterlesen
Funktion Das Kernstück jedes konkursrechtlichen Kollokationsplans ist die Rangordnung von Gläubigern bzw. deren Forderungen. Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung Die Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung orientiert sich dem Grundsatze... weiterlesen
Rangrücktrittsforderungen, meistens Aktionärsdarlehen, entstehen in der Regel im Vorfeld des Konkurses, zB in dem die an der Gemeinschuldnerin wirtschaftlich Berechtigten, nicht Eigenmittel einschiessen (AG: Kapitalerhöhung... weiterlesen
Gläubiger übertreiben es bei der Sicherung ihrer Ansprüche manchmal: Bedingungen in Rechtsgeschäften, die im Konkursfalle Rechte dahinfallen lassen (zB Mengenrabatte) oder Mehrkosten begründen, gelten als... weiterlesen
Von grundlegender Bedeutung für die Erläuterung der Verrechnung im Kollokationsverfahren ist, wer die Verrechnung erklärt: Verrechnung durch den Gläubiger Verrechnung durch die Konkursverwaltung 1. Verrechnung... weiterlesen
Die Gläubiger melden jeweilen allerlei Kosten zur Kollokation an. Dabei gilt folgendes Zulassungs-Regime: Zulässige Kosten Betreibungskosten = vom Betreibungsamt in Rechnung gestellte Gebühren und Auslagen... weiterlesen
Sofern und soweit die Voraussetzungen dazu erstellt sind, hat der Gläubiger Anspruch auf Kollokation von Verzugszinsen. Viele Gläubiger erkennen, dass sie das Quantitativ ihrer am... weiterlesen
Beim Kapitalbetrag (Hauptforderung) wird konkursbedingt unterschieden in folgende Fälle: Geldforderung Betrag der Grundforderung in Schweizerfranken Währungsumrechnung von Fremdwährungsguthaben zum Devisen-Kaufkurs per Datum Konkurseröffnung Realerfüllungsanspruch Umwandlung... weiterlesen
Ist der Bestand einer Forderung (= Vorhandensein einer Schuld des Gemeinschuldners) ausgewiesen, stellt sich als nächstes die Frage nach dem geschuldeten Quantitativ (Höhe): Kapitalbetrag Zinsen... weiterlesen
Rechtskräftige (endgültige) Urteile Anerkennung gemäss bilateralen und multilateralen Staatsverträgen in Bezug auf die Zulassung der dem Urteil zugrunde liegenden Forderung im Kollokationsplan Eingeschränkte Kognition der... weiterlesen
Die Konkursverwaltung hat auf Forderungsanmeldung hin eine Prozesssache so aufzunehmen wie sie sie bei der Gemeinschuldnerin vorfindet bzw. wie sie ggf. vom Gericht vermeldet wird.... weiterlesen
Aus prozessökonomischen Gründen ist der Zulassungsentscheid zu Forderungen, für deren Geltendmachung der Gläubiger bereits vor Konkurseröffnung Klage erhob, der Konkursverwaltung entzogen. Letztlich kann die Konkursverwaltung... weiterlesen