Kollokationsverfahren / Kollokationsplan / Lastenverzeichnis

LV als Bestandteil des Kollokationsplans

Bei Konkurs und Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung gilt folgendes: Lastenverzeichnis(se) bilden Bestandteil des Kollokationsplanes Verwendung des Formulars VZG Nr. 9 K pro Grundstück ist ein Lastenverzeichnis... weiterlesen

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LASTENVERZEICHNIS

Einleitung Das Lastenverzeichnis (LV) wird für ein in der Konkursmasse befindliches Grundstück und dessen Rechte und Lasten erstellt. Es ist Bestandteil des KOLLOKATIONSPLANS. LV als... weiterlesen

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Rückzug

Eine besondere Art der Abänderung des Kollokationsplans ist der Rückzug des Gläubigers: Vor Erstellung des Kollokationsplans Forderungsanmeldung bleibt nur im Eingabenverzeichnis registriert und gelangt gar... weiterlesen

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Nachträgliche Ergänzung des Kollokationsplans

Für „verspätete Konkurseingaben“ sind folgende Regeln zu beachten: Gesetzliche Grundlage SchKG 251 Anmeldefähigkeit Verspätete Forderungseingaben dürfen bis zum Konkursschluss eingereicht werden [vgl. SchKG 251 Abs.... weiterlesen

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Nachträgliche Abänderung des Kollokationsplans

Trotz formeller und materieller Rechtskraft ist die Abänderung des Kollokationsplans in folgenden Fällen diskutabel: Gesetzliche Grundlage SchKG 251 e contrario SchKG 249 KOV 65 Änderung... weiterlesen

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Wirkung des Kollokationsplans

Formelle Rechtskraft Gebundenheit der Konkursverwaltung an den rechtskräftigen Kollokationsplan und das rechtskräftige Lastenverzeichnis Rechtskraft des Kollokationsplans analog der Unabänderlichkeit eines Gerichtsurteils, vorbehältlich der Zulässigkeit nachträglicher... weiterlesen

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Vormerkung Kollokationsstreitigkeiten

Gemäss KOV 64 Abs. 2 sind im Kollokationsplan vorzumerken: Kollokationsprozess Art und Weise der Erledigung Vgl. ferner KOV 66 (Forderungsanerkennung der Konkursverwaltung nach Klageerhebung) Art.... weiterlesen

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Kollokationsplanauflage

Der Kollokationsplan-Entwurf wird mit seiner Auflage zum definitiven Plan, der nach unbenutztem Ablauf von Beschwerde- und Kollokationsklage-Fristen rechtskräftig werden soll: Gesetzliche Grundlagen SchKG 249 SchKG... weiterlesen

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Dividendenangabe

Die Konkursverwaltung hat am Ende des Kollokationsplans zu nennen: Schätzung der bei jeder Konkursklasse zu erwartenden Konkursdividende (Höchstdividende) auf Basis der weiteren Erlösentwicklung d.h. unter... weiterlesen

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Genehmigung Kollokationsplan durch Gläubigerausschuss

Ist von den Konkursgläubigern ein Gläubigerausschuss (GA) ernannt, so bedarf der Kollokationsplan-Entwurf dessen Genehmigung: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 Abs. 3 KOV 64 Funktion Kontrollierende Funktion... weiterlesen

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Aussetzung

Eine Aussetzung des Kollokationsentscheids wird durch folgende Aspekte beeinflusst: Grundlage KOV 59 Abs. 3 Fehlende Entscheidungsmöglichkeit Konkursverwaltung kann sich weder für eine Zulassung noch für... weiterlesen

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Abweisung

Die Abweisung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 248 KOV 59 KOV 70 (Anwendbarkeit auch im summarischen Konkursverfahren]... weiterlesen

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Zulassung

Die Zulassung von Forderungen durch die Konkursverwaltung unterliegt folgenden Kautelen: Gesetzliche Grundlagen SchKG 247 SchKG 246 SchKG 248 KOV 59 Vorliegen einer Forderungsanmeldung Vgl. Forderungseingabe... weiterlesen

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Kollokationsverfügung

Zur Kollokationsverfügung ist zu bemerken: Gesetzliche Grundlage SchKG 245 1. Satz KOV 56 ff. Abgrenzungen Nicht zu den Kollokationsentscheiden gehören: Eigentumsansprachen Über Eigentumsansprachen ist nicht... weiterlesen

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Forderungsgrund

Im Kollokationsplan ist der „Forderungsgrund“ zu nennen. Häufigste Anspruchsgrundlagen sind: Allgemeines Gesetzliche Vertragstypen Innominatkontrakte Ausländische Zivilurteile Ungültige Rechtsgeschäfte Lohnforderungen Anspruch aus Arbeitsvertrag Grundforderung = Bruttolohnforderung... weiterlesen

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3. Konkursklasse

Nicht privilegierte Forderungen, sog. „Kurrentforderungen“, werden in der 3. Konkursklasse kolloziert [vgl. SchKG 219]: Alle übrigen Forderungen Weiterführende Informationen Rangrücktrittsforderungen Darlehen Höhe: Rangrücktrittsforderungen Anleihensforderungen (Subordinated... weiterlesen

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2. Konkursklasse

In der „privilegierten 2. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: Ersatzforderungen des Kindes aus der Verwaltung seines anvertrauten Vermögens [vgl. SchKG 326 f.], wenn der... weiterlesen

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1. Konkursklasse

In der „privilegierten 1. Konkursklasse“ werden kolloziert [vgl. SchKG 219]: 1. Arbeitnehmerprivileg = Forderungen der Arbeitnehmer aus Arbeitsverhältnissen, die nicht früher als sechs Monate vor... weiterlesen

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Faustpfandversicherte Forderungen

Werden Forderungen durch Faustpfand- und Forderungspfandrechte gesichert, ist folgendes zu beachten: Pfandgegenstände und Pfandrechtsarten Umfang der Pfandhaft Pfandansprache Kollokation / Pfandverwertung Inländische Pfandobjekte Ausländische Pfandobjekte... weiterlesen

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Grundpfandversicherte Forderungen

Hinsichtlich der Behandlung von Grundpfandforderungen gilt es folgendes zu beachten: Die „Grundpfandversicherten Forderungen“ sind nicht im KOLLOKATIONSPLAN, sondern im LASTENVERZEICHNIS zu behandeln: Lastenverzeichnis: Grundpfandversicherte Forderungen... weiterlesen