Form
Die Forderungseingabe hat in Schriftform zu erfolgen (vgl. BGE 93 III 64). Es besteht aber kein Formularzwang (zB Verwendung des bestehenden Eingabeformulars eines Konkursamtes).... weiterlesen
Die Forderungseingabe hat in Schriftform zu erfolgen (vgl. BGE 93 III 64). Es besteht aber kein Formularzwang (zB Verwendung des bestehenden Eingabeformulars eines Konkursamtes).... weiterlesen
Überblick zur Forderungsanmeldung Form Voraussetzungen Forderungsanmeldungsfrist Forderungseingabeadressat... weiterlesen
Die Forderungsanmeldung bezweckt die Geltendmachung eines Anspruches durch einen Gläubiger im betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Forderungseingabe ist das formale Mittel zur Forderungsanmeldung. Fremdsprachige Begrifflichkeiten Forderungseingabe Französisch... weiterlesen
Grundlagen SchKG 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG 300 SchKG 138 Abs. 2 Ziff. 3 KOV 59 SchKG 219... weiterlesen
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SchKG 211 SchKG 211a OR 83 II … (insb. OR 250 II, 297a I, 405 I, 418s I, 545 I Ziff. 3, VVG 37 I)... weiterlesen
Die Frist für die Ergreifung des Rechtsmittels gegen Verfügungen der unteren Aufsichtsbehörden (AB) in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen beträgt 10 Tage ab Eröffnung des anzufechtenden Entscheids... weiterlesen
Zweck Die Einsprache soll den vom Arrest Betroffenen nachträglich rechtliches Gehör verschaffen. Die Einsprache dient der Überprüfung des Arrestbewilligungsentscheides durch das Arrestgericht. Zuständigkeit / Frist... weiterlesen
Kurzübersicht zur paulianischen Anfechtung Formular Abtretungsbegehren Formular Anschrift Mitabtretungsgläubiger Formular Verzichtserklärung... weiterlesen
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Art. 83 OR 2. Rücksicht auf einseitige Zahlungsunfähigkeit 1 Ist bei einem zweiseitigen Vertrag der eine Teil zahlungsunfähig geworden, wie namentlich, wenn er in Konkurs... weiterlesen
Der Arrest dient dazu, bei einer Betreibung die Forderung zu sichern: Mit Hilfe eines Arrestbegehrens kann ein Gläubiger die vorläufige Beschlagnahmung einzelner Vermögenswerte seines Schuldners... weiterlesen
Affentranger-Brunner Doris, Verarrestierbarkeit der Rechte des Kreditnehmers aus einem Krediteröffnungsvertrag bei einer Bank, Diss. Zürich 1989 Amonn Kurt, Streiflichter auf die Revision des SchKG, ZBJV... weiterlesen
Zulässigkeit Bei Sachverhalten mit qualifiziertem Auslandbezug gilt der Grundsatz, dass Staatsverträge – insbesondere das Lugano Übereinkommen (LugÜ) – und das IPRG dem SchKG vorgehen (SchKG... weiterlesen
Der Arrestgläubiger erlangt durch den Arrest vorläufig nur die von ihm angestrebte Sicherung von Vollstreckungssubstrat für eine bereits eingeleitete oder noch einzuleitende Zwangsvollstreckung. Mit der... weiterlesen
Die Arrestwirkungen fallen in folgenden Fällen wieder dahin (SchKG 280): bei Nichtwahrung der 10-tägigen Prosequierungsfrist bei Rückzug der Betreibung bei Rückzug der Anerkennungsklage bei Abweisung... weiterlesen
Funktion Der Arrest ist eine reine Sicherungsmassnahme und hat daher nur vorläufigen Charakter. Damit sein Beschlag nicht unbefristet fortdauert, muss der Arrestgläubiger seine behauptete Forderung... weiterlesen
Der Schuldner kann sich gegen einen drohenden Arrest präventiv und reaktiv zur Wehr setzen: Präventiv durch Pfandbestellung nach Entstehung der Arrestforderung und vor der Arrestlegung... weiterlesen
Besonderer Arrestgrund Auch die Steuergesetzgebung (Bund und Kantone) kennt einen Spezialarresttatbestand. Bund Für gewisse Bundessteuern stellen die Bundessteuergesetze die steuerrechtliche Sicherstellungsverfügung einem Arrestbefehl nach SchKG... weiterlesen
Besonderer Arrestgrund Das Bundesverwaltungsrecht regelt im Zollrecht einen speziellen Arrestgrund. Folgende Gesetzesbestimmung bezieht sich auf den speziellen Arresttatbestand: Art. 81 des Zollgesetzes vom 18.03.2005 (ZollG,... weiterlesen