Die Frist für die Ergreifung des Rechtsmittels gegen Verfügungen der unteren Aufsichtsbehörden (AB) in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen beträgt 10 Tage ab Eröffnung des anzufechtenden Entscheids (vgl. SchKG 18 Abs. 1).
Beim Weiterzug an die obere AB und bei der Beschwerdeantwort sind folgende Aspekte zu beachten:
- gesetzliche Fristen
- keine Erstreckbarkeit
- kein Fristenstillstand während der Gerichtsferien.