Dauer
Die Dauer des Darlehens wird bestimmt durch: Befristung = Darlehen auf bestimmte Dauer Das Darlehen wird auf eine bestimmte oder bestimmbare fixe Dauer gewährt Rückzahlung-Befristete-Darlehen... weiterlesen
Die Dauer des Darlehens wird bestimmt durch: Befristung = Darlehen auf bestimmte Dauer Das Darlehen wird auf eine bestimmte oder bestimmbare fixe Dauer gewährt Rückzahlung-Befristete-Darlehen... weiterlesen
Der Typologie und Terminologie kommerzieller Kredit-, Bank- und Finanzmarktgeschäfte entlehnt, lassen sich auch Darlehen über folgende Klauseln steuern: Negativklausel (Negative Pledge Clause) Definition = Verpflichtung... weiterlesen
Vom Zeitpunkt des Rückzahlungsverzugs an ist der zu leistende Zins nicht mehr nach Vertrag, sondern nach Verzugsregeln: unverzinsliche Darlehen: 5 % Verzinsliche Darlehen mit Zinssatz... weiterlesen
Im Zinsmissbrauch wird unterschieden in: Unversicherte Darlehen Grundpfandversicherte Darlehen Unversicherte Darlehen Aufgrund der Ermächtigungsbestimmung von OR 73 Abs. 2 ist das interkantonale Konkordat über Massnahmen... weiterlesen
Es ist wichtig, dass Darleiher und Borger klare Verzinsungsmodalitäten vereinbaren für: Verzinslichkeitsvereinbarung Höhe des Zinses Zinsanpassung (Zinsanpassungsklausel)... weiterlesen
Zinslosigkeit als Grundsatz Verzinslichkeit als Ausnahme Zinssatz nach Vereinbarung Verjährung der Zinsen Kapitalzinsen verjähren nach Ablauf von 5 Jahren (OR 128 Ziff. 1).... weiterlesen
Verzinslichkeit als Grundsatz Zinssatz Primär: nach Abrede Sekundär (mangels Zinssatzabrede): Anwendung eines Zinssatzes zur Zeit am Ort des Darlehensempfängers für die betreffende Darlehensart Ortsüblichkeit (OR... weiterlesen
Die gesetzliche Grundlage hinsichtlich des Zinses bildet OR 313.... weiterlesen
Hinsichtlich des Darlehenszwecks bzw. einer Zweckbindung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Die Bezeichnung eines Darlehenszwecks ist fakultativ Darlehenszweckabrede Verwendungszweck-Abrede Wird ein zwischen Darleiher und Borger... weiterlesen
Vertragselemente Vertragsinhalt bilden die Elemente: Aushändigungspflicht Hingabe in der Regel von Geld in bestimmter Höhe Belassungspflicht Zurverfügungstellung in der Regel des Geldbetrages während der vereinbarten... weiterlesen
4.1 Verpflichtungsgeschäft Verpflichtung des Darleihers, dem Borger einen Darlehensbetrag zu übergeben (sog. Aushändigungspflicht) und während der vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen (sog. Belassungspflicht) Verfügungsgeschäft... weiterlesen
Der Darlehensvertrag kann beinhalten, dass der Darleiher dem Borger für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt: Gelddarlehen Hingabe von Geld in bestimmter Währung für eine... weiterlesen
Allgemeines Auch für den Bankverkehr gelten die Vorschriften des Darlehens: Bank als Darleiherin Gewerbsmässige Darlehensgewährung Bank als Borgerin Gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen Begriff Beim gewerbsmässigen... weiterlesen
Einleitung Darlehensgeber sind oft zu wenig professionell organisiert, um eine ordentliche Darlehensabwicklung (von der Verabredung und der Aus- bis hin zur Rückzahlung) zu gewährleisten. Fehlende... weiterlesen
Gewerbsmässige Darlehensgewährung Die Darlehensgewährung von Geld an mehr als 20 Kreditnehmer gegen deren Verpflichtung, die erhaltene Summe zurückzuzahlen und allenfalls zu verzinsen, schafft eine bankenrechtliche... weiterlesen
Einleitung Darlehensangebote können von Privaten, Unternehmen und um Bankgewerbe ausgehen. Grundlagen und Zulässigkeiten sind unterschiedlich: Gewerbsmässige Darlehensgewährung Private Darlehensgewährung Darlehen im Bankgeschäft... weiterlesen
Gelddarlehen sind in der Praxis sehr verbreitet. Demgegenüber sind Sachdarlehen sehr selten.... weiterlesen
Der Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der bei den Gebrauchsüberlassungsverträgen im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) eingeordnet ist. Er ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Ein verzinsliches Darlehen... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Vertrag, der den Entlehner zur Ueberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch und den Entlehner verpflichtet, dieselbe Sache nach gemachtem Gebrauche dem Verleiher zurückzugeben.... weiterlesen
DARLEHEN Darlehen = Geldhingabe mit Rückerstattungspflicht … Oder: ohne Rückzahlungspflicht kein Darlehen. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Grundlage und der Abgrenzung von anderen Rechtsgeschäften... weiterlesen