Beschränkte Rechtswahl durch Auslandschweizer-Ehepaare
Ausland-Schweizer-Ehegatten haben eine beschränkte Rechtswahl. Sie können (aus Sicht des schweizerischen internationalen Privatrechtes) zwischen folgenden Güterrechts-Kodifikationen wählen (IPRG 52 Abs. 2): Ehegüterrecht des Staates, in... weiterlesen