Rechtsnatur
Der Ehevertrag ist ein zweiseitiges, formbedürftiges Rechtsgeschäft. Er kann sowohl verpflichtungsgeschäftliche Anordnungen mit rein obligatorischer Wirkung, als auch verfügungsgeschäftliche Anordnungen mit dinglicher Wirkung enthalten. Verpflichtungsgeschäftliche... weiterlesen