Ausschlagungsberechtigte Personen
Berechtigt, die Ausschlagung zu erklären, sind gesetzliche Erben (ZGB 457 ff.) eingesetzte Erben (ZGB 483) » Weitere Informationen: gesetzliche und eingesetzte Erben Gemeinwesen Das Gemeinwesen... weiterlesen
Berechtigt, die Ausschlagung zu erklären, sind gesetzliche Erben (ZGB 457 ff.) eingesetzte Erben (ZGB 483) » Weitere Informationen: gesetzliche und eingesetzte Erben Gemeinwesen Das Gemeinwesen... weiterlesen
Die Abgabe der Ausschlagungserklärung gegenüber der zuständigen Behörde bewirkt unmittelbar den Wegfall der Erbeneigenschaft des Ausschlagenden; der Ausschlagende wird so gestellt, als wenn er vorverstorben... weiterlesen
Für eine Erbschaftsausschlagung kommen diverse Motive in Frage. Hauptmotive sind in der Regel: vermutete Überschuldung einer Erbschaft gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden Distanzierung vom Erblasser... weiterlesen
Begriff: Ausschlagung einer Erbschaft Ausschlagung bedeutet, durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde die Annahme einer Erbschaft (ZGB 566 I) oder die Annahme eines Vermächtnisses (ZGB... weiterlesen
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB): Art. 566 ZGB: Ausschlagung Art. 567 ZGB: Befristung Art. 568 ZGB: Bei Inventaraufnahme Art. 569 ZGB: Übergang der Ausschlagungsbefugnis Art. 570 ZGB:... weiterlesen
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Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers Testamentarische oder erbvertragliche Berufung des Willensvollstreckers Person des Willensvollstreckers Willensvollstreckerzeugnis Beginn des Willensvollstrecker-Mandates Aufgaben des Willensvollstreckers Grundsätzliches Feststellung und Sicherung des... weiterlesen
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Checkliste: Testament / Letztwillige Verfügung Testamentgültigkeit – Form Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Nottestament Testamentgültigkeit – Inhalt Widerrechtlichkeit Sittenwidrigkeit Willensmangel (Irrtum, Täuschung) Unmöglichkeit Testamentinhalt Testator Vorname... weiterlesen
Ein Widerruf des Widerrufs ist möglich (vgl. BGE 101 II 211). Dies kann geschehen durch expliziten Widerruf des Widerrufs mittels eines neuen Testamentes (ZGB 509;... weiterlesen
Übersicht: Widerruf-Formen Expliziter Testament-Widerruf Testament-Widerruf mittels Testament-Vernichtung Testament-Widerruf aufgrund später erstellten Testaments Expliziter Testament-Widerruf Ein Testament-Widerruf kann durch expliziten Widerruf eines früheren Testamentes mittels eines... weiterlesen
Mittels Testament erlässt der Erblasser Anordnungen über seinen Nachlass. Mögliche Inhalte sind insbesondere: Feststellungen Rechtswahl Erben-Einsetzung Vor- und Nacherben-Einsetzung Ersatzerben-Einsetzung Teilungsvorschriften (Bsp. „die Tochter erhält... weiterlesen
Übersicht Neues Testament (erstmaliges) Neues Testament (nicht erstmaliges)» Widerrufsklausel in den einleitenden Textstellen Testaments-Änderung Testaments-Nachtrag Neues Testament (erstmaliges) Das erstmalige Testament ist die erste Fassung... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 506: Mündliche Verfügung ZGB 507: Beurkundung ZGB 520a: Formmangel ZGB 508: Verlust der Gültigkeit Materielle Voraussetzungen Vorausgesetzt wird in materieller Hinsicht, dass... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage Art. 505 ZGB 3. Eigenhändige Verfügung 1 Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von... weiterlesen
Begriff: Öffentliches Testament Das öffentliche Testament ist die Testamentserrichtung vor einer Urkundsperson und unter Mitwirkung zweier Zeugen (ZGB 499 ff.). Urkundsperson Die Zuständigkeit der Urkundsperson... weiterlesen
Es besteht ein numerus clausus zulässiger Testament-Errichtungsformen: » Öffentliches Testament (a) vom Testator selbst gelesen und unterzeichnet oder (b) dem Testator vorgelesen und von diesem... weiterlesen
Grundlage Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 498-511 Gesetzestexte zum Testament Letztwillige Verfügungsformen Errichtung im Allgemeinen: Art. 498 ZGB: 1. Im Allgemeinen Errichtung: Öffentliche Verfügung Art. 499 ZGB:... weiterlesen
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