Zahlungsbefehl gegen die unverteilte Erbschaft und nicht gegen den Willensvollstrecker sowie Betreibungsort
ZGB 518; SchKG 46 + SchKG 49 Der Erbschaft hat keine Parteifähigkeit zur aktiven Betreibung. Hierfür ist einzig der Willensvollstrecker berechtigt ist. Hingegen kommt der... weiterlesen