Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Kommanditgesellschaft
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Auflösung

Einleitung Die Auflösung ist geprägt durch folgende Aspekte: Auflösungsfolge Auflösungsgründe Kündigungsrecht Gesetzliche Grundlage OR 619 Abs. 1 OR 574: Im Allgemeinen OR 575: Kündigung durch... weiterlesen

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BEENDIGUNG

Einleitung Die Beendigung der Kommanditgesellschaft (KMG) gilt OR 619 Abs. 1, der auf die Beendigungs-Regeln der Kollektivgesellschaft (KLG), nämlich auf OR 574 ff., verweist: Art.... weiterlesen

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Handelsregistereintrag

Die kaufmännische Kommanditgesellschaft (KMG) wie die nichtkaufmännische Kommanditgesellschaft (KMG) sind ins Handelsregister am Sitze der Gesellschaft einzutragen. Die HR-Eintragungselemente sind [vgl. HRegV 41 Abs. 2]: Firma Unternehmensidentifikations-Nummer Sitz Rechtsdomizil Rechtsform Zeitpunkt... weiterlesen

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Sitz

Die Kommanditgesellschaft hat grundsätzlich einen eigenen Sitz. Der Ort des Sitzes kann nicht frei gewählt werden befindet sich am tatsächlichen Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aktivitäten, d.h.... weiterlesen

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Firma

Bei der Firmenbildung der KMG ist folgendes zu beachten: Allgemeine Firmenbildungsgrundsätze Bei der Bildung einer Firma der KMG sind die Grundsätze der Firmenwahrheit, der Firmenklarheit,... weiterlesen

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Gesellschaftsvertrag

Die Kommanditgesellschaft entsteht aus Konsens Einigung, von Komplementären und Kommanditären gemeinsam ein nach kaufmännischer Art geführtes Unternehmen zu betreiben Form: formfrei, auch durch konkludentes Verhalten... weiterlesen

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ERRICHTUNG

Einleitung Auch bei  der Errichtung einer Kommanditgesellschaft (KMG) wird unterschieden in: Kaufmännische Gesellschaft Formlose, konkludente Einigung, verbunden mit Eintragungspflicht + HR-Eintragung HR-Eintragung nur von deklaratorischer... weiterlesen

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Haftung

Bei der Haftung manifestiert sich die unterschiedliche Rechtsstellung der Komplementäre Kommanditäre Literatur BOURQUIN R.C.A., Die Stellung der Privatgläubiger von Kollektiv- und Kommanditgesellschafen, Diss. Zürich 1955... weiterlesen

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Vertretung

Einleitung Auch bei der Vertretung der Gesellschaft nach aussen differenziert das Recht der Kommanditgesellschaft (KMG) in Komplementäre und Kommanditäre. In dem nur der Komplementär geschäftsführungsbefugt... weiterlesen

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Verselbständigte Gesamthandschaft

Die Kommanditgesellschaft (KMG) ist eine sog. verselbständigte Gesamthandgemeinschaft kann durch folgende Elemente charakterisiert werden: Rechtsnatur „Gemeinschaft zur gesamten Hand“ keine eigene Rechtspersönlichkeit Verfolgung wirtschaftlicher Ziele... weiterlesen

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AUSSENVERHÄLTNIS

Das externe Verhältnis der Kommanditgesellschaft (KMG) wird durch folgende Aspekte bestimmt: Verselbständigte Gesamthandschaft Vertretung Haftung... weiterlesen

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Gesellschaftsbeschlüsse

Das Recht der Kommanditgesellschaft enthält eine Verweisungsnorm auf das Recht der Kollektivgesellschaft: Art. 598 Abs. 2 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 2 Soweit keine... weiterlesen

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Geschäftsführung

Häufige Schaffung einer eigenen Organisation Wichtige Entscheide Versammlung der Kommanditgesellschafter Laufende Geschäfte (Tagesgeschäfte) Zuständigkeit des Komplementärs bzw. der Komplementäre Besonderes Geschäftsführungsorgan Geschäftsführung durch Komplementäre Geschäftsführung... weiterlesen

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Treuepflicht der Gesellschafter

Für alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG), d.h. Komplementäre und Kommanditäre, bestehen: eine Treuepflicht Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der KMG und ihren Mitgesellschaftern ein Konkurrenzverbot während... weiterlesen

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Beitragsleistungen

Für die Beitragspflicht der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KMG) bestimmt das Gesetz folgendes: Art. 598 OR A. Vertragsfreiheit. Verweisung auf die Kollektivgesellschaft 1 Das Rechtsverhältnis der... weiterlesen

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INNENVERHÄLTNIS

Einleitung Das Innenverhältnis unter den Gesellschaftern, d.h. die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wird in folgender Reihenfolge bestimmt [vgl. OR 598]: nach Gesellschaftsvertrag nach dem... weiterlesen

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Zwei Arten Gesellschafter

Das Recht der Kommanditgesellschaft sieht zwei Gruppen von Gesellschaftern vor: Komplementär Kommanditär Der Gesetzgeber lässt es zu, die gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Wahrung der... weiterlesen

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Wesen der KMG

Das Wesen der Kommanditgesellschaft (KMG) wird geprägt durch folgende Elemente: Personenbezogenheit Nach aussen hin verselbständigte Gesamthandgemeinschaft Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke Führung eines kaufmännischen Unternehmens Zwei Arten... weiterlesen