Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Beitragsleistungen

Grundsatz „Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zu leisten, sei es in Geld, Sachen, Forderungen oder Arbeit“ [OR 531 Abs. 1]. Fokus Die Beitragspflicht orientiert sich... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Wesen

Das Wesen der einfachen Gesellschaft (eG) wird geprägt durch folgende Elemente: Keine eigene Rechtspersönlichkeit Keine Rechtsfähigkeit Keine Parteifähigkeit Keine Handlungsfähigkeit Keine Prozessfähigkeit Keine Betreibungsfähigkeit Personenbezogenheit... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Stille Gesellschaft

Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“: Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert » Exkurs STILLE GESELLSCHAFT Weiterführende... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Verbreitung

Zur Verbreitung der einfachen Gesellschaft bestehen keine statistischen Informationen. Im Alltag lässt sich feststellen, dass die einfache Gesellschaft von grosser praktischer Bedeutung ist, und zwar... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Begriff

Begriff: Einfache Gesellschaft Die einfache Gesellschaft ist die vertragliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

Grundlage

Gesetzliche Grundlagen Obligationenrecht Art. 530 – 551: Die einfache Gesellschaft Handelsregisterverordnung (HRegV) Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Bundesgesetz... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

INNENVERHÄLTNIS

Grundsätzlich stehen jedem Gesellschafter – unabhängig vom Kapitaleinsatz – die gleichen Rechte zu (vgl. OR 533). Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Einfache Gesellschaft
Einfache Gesellschaft

GESELLSCHAFTER

Grundsätzliches Obwohl die einfache Gesellschaft eine personenbezogene Gesellschaftsform ist, stellte der Gesetzgeber – wegen des Einsatzes als subsidiäre Gesellschaftsform – nur wenige besondere Anforderungen an... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unternehmenssitz / Domizil
Unternehmenssitz / Domizil

Domizilhalter und Domizilerklärung

Domizilhalter Als Domizilhalter kommen in Betracht: Natürliche Personen Juristische Personen Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (KlG, KmG) Nicht Domizilhalter sein kann eine einfache Gesellschaft. Domizilerklärung Die... weiterlesen

Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unternehmenssitz / Domizil
Unternehmenssitz / Domizil

Weitere Adressen

Gemäss HRegV 117 Abs. 4 können nebst Sitz und Domizil folgende weitere Adressen ins HR eingetragen werden: Postzustelladresse zB Postfachadresse Verwaltungsadresse Adresse, wo die Verwaltung... weiterlesen