Einleitung zur Revisorenhaftung
Revision, Revisionspflicht und Aufgaben der Revisionsstelle Die Revisionspflicht dient dem Schutz der Gläubiger und Anleger und soll die richtige Darstellung der eigentlichen Ertrags- und Vermögenslage... weiterlesen
Revision, Revisionspflicht und Aufgaben der Revisionsstelle Die Revisionspflicht dient dem Schutz der Gläubiger und Anleger und soll die richtige Darstellung der eigentlichen Ertrags- und Vermögenslage... weiterlesen
Einleitung zum Genossenschaftsrecht Das Genossenschaftsrecht normiert die Rechtsform der Genossenschaft. Die Genossenschaft (Gen) ist eine personenbezogene Organisationsform mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die in erster Linie... weiterlesen
Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft / Mietergenossenschaft Nicht gewinnorientierte Genossenschaften, welche den Zweck verfolgen, ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Weitere (ideelle) Zwecke, wie z.B. Familien-... weiterlesen
OR 82 / ZPO 232 + ZPO 229 Abs. 1 Das Bundesgericht (BGer) verpflichtete im Fall 4A_262/2021 den beklagten Käufer bei einem Share deal zur Zahlung des... weiterlesen
ZPO 232 Abs. 2, BV 29 Abs. 2 + EMRK 6 / OR 530 ff. Schriftliche Schlussvorträge Verzichten die Streitparteien gemeinsam auf mündliche Schlussvorträge und... weiterlesen
FusG 69 ff., OR 932 Abs. 2 i.V.m. OR 933 Sachverhalt Die Bank C. AG, vertreten durch ihre Genfer Niederlassung, hatte der A. SA und... weiterlesen
Der Bundesrat (BR) hat am 02.02.2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet: Umsetzung Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen,... weiterlesen
Ab 01.01.2023 gelten für Aktiengesellschaften flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften. Der Bundesrat (BR) hat hiezu am 02.02.2022 die entsprechenden Änderungen in Kraft gesetzt.... weiterlesen
Aus verschiedenen Gründen kann der Betrieb oder Teile davon auch erst nach eröffnetem Konkursverfahren oder bewilligter Nachlassstundung in eine oft ebenfalls als Auffanggesellschaft bezeichnete neue... weiterlesen
Der Begriff der Auffanggesellschaft wird üblicherweise für den Tatbestand verwendet, bei dem die Betriebsübernahme vor der Zwangsvollstreckung (Konkurs oder Nachlassstundung) stattfindet. Der vorstehende Content bezieht... weiterlesen
Gibt es für Auffanggesellschaften – abgesehen von der Steuer-Vorauszahlung – eine Alternative zur Vermeidung einer Steuersukzession? Die Steuersukzession der Mehrwertsteuergesetzgebung vermag jedoch nur bei der... weiterlesen
In kantonalen Steuergesetzen sind teilweise auch Normen über die Steuernachfolge zu finden: Übernahme der DBG-Regelung Grundsatz Diese Kantone übernehmen oft die Regelung von DBG 54... weiterlesen
Bei der Übertragung des Betriebs oder eines Teilbetriebs stellt sich für die übernehmende Auffanggesellschaft die Frage, ob und wenn ja welche Steuern sie zu bezahlen... weiterlesen
Bei der Verrechnungssteuer (VST) des Bundes sind Gesetz, Lehre und Rechtsprechung uneinheitlich: Gesetzliche Grundlage Das Verrechnungssteuergesetz enthält keine Norm zur Steuernachfolge. Lehre Nach der Lehre... weiterlesen
Auch bei Gewinnsteuer nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ((DBG); SR 642.11) stellt sich die Frage nach der Steuernachfolge: Gesetzliche Grundlage Die Steuernachfolge bei... weiterlesen
Die übernehmende Gesellschaft (Auffanggesellschaft) kann für die Steuern des übertragenden Rechtsträgers haften: Gesetzliche Grundlage MWSTG 16 Abs. 2 mit der Marginalie «Steuernachfolge» lautet: «Wer ein... weiterlesen
Öffentlich-rechtliche Pflichten und Auflagen aus öffentlichem können ebenfalls automatisch auf den Rechtsnachfolger übergehen, zB: Finanzierung der Sanierung belasteter Standorte (vgl. USG 32d Abs. 2 USG). Steuernachfolgen... weiterlesen
Bei Veräusserung einer vermieteten Sache geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum an der Sache auf die Auffanggesellschaft als Erwerberin über (OR 261). Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA,... weiterlesen
Bestimmte gesetzliche Normen sehen vor, dass gewisse Verpflichtungen bei der Übernahme von Aktiven von Gesetzes wegen übergehen (auf die Auffanggesellschaft). Die bekanntesten der übergehenden Verpflichtungen... weiterlesen
Bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils an einen Dritten (Erwerber wie eine Auffanggesellschaft) gehen über: die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten der... weiterlesen