Tatbestände
Gläubiger und Aktionäre können durch das Verhalten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung geschädigt werden: Durch die Alt-Gesellschaft Konkursverschleppung Unterbilanz Überschuldung Überschuldungsanzeige Insolvenzerklärung Zu billiger Betriebsveräusserung Novation... weiterlesen