Anknüpfungspunkte der Auffanggesellschaft
(Neues) Aktionariat als Anknüpfungspunkt Die rechtliche Anknüpfung der Auffanggesellschaft richtet sich nach folgenden personellen Kriterien: (Gründer)Aktionäre und/oder Investoren. Alt-Gesellschaft als Aktionariat Denkbar, aber selten ist... weiterlesen