Mietverträge
In der Praxis wird oft vergessen, die Raumzugehörigkeit den neuen Verhältnissen anzupassen. Mietvertrag auf Alt-Gesellschaft Lautet der Raummietvertrag auf die Alt-Gesellschaft oder ist diese gar... weiterlesen
In der Praxis wird oft vergessen, die Raumzugehörigkeit den neuen Verhältnissen anzupassen. Mietvertrag auf Alt-Gesellschaft Lautet der Raummietvertrag auf die Alt-Gesellschaft oder ist diese gar... weiterlesen
Dauerschuldverhältnisse Bezüglich der wichtigsten Lieferanten und Kunden bestehen in der Regel Rahmenverträge Globalverträge Dauerschuldverhältnisse. Diese Verträge müssen in gleicher oder angepasster Form zwischen neuen Parteien,... weiterlesen
Erwerb von Sachgesamtheiten Der Erwerb auch mehrerer Gegenstände (sog. Sachgesamtheiten) bedarf nach den Regeln des Kaufsrechts der Aufzählung der einzelnen Kaufsgegenstände (OR 181). Die beweglichen... weiterlesen
Das Projekt „Auffanggesellschaft“ bedingt in aller Regel mehrere Rechtsgeschäfte: » Kaufsgeschäft (asset deal) Betriebsmittel Lagervorrat » Lieferverträge und Absatzverträge » Mietverträge » Telekommunikationsverträge » Goodwill... weiterlesen
Bei der Auffanggesellschafts-Variante müssen alle Verträge zu Geschäftspartnern wie Lieferanten, Kunden, Vermieter, Leasinggeber, Telekom-Anbietern usw., die inskünftig auch für die Auffanggesellschaft wirken sollen, entweder neu... weiterlesen
Hier finden Sie folgende Informationen zum Thema Rechtsgeschäfte: Parteiwechsel oder neue Verträge? Betroffene Rechtsgeschäfte Kaufgeschäft (Asset deal) Liefer- und Absatzverträge Mietverträge Telekommunikationverträge Goodwill... weiterlesen
Arten Die Ersatz- oder Auffanggesellschaft kann gebildet werden durch: Gründung einer neuen Gesellschaft Einsatz eines Aktienmantels oder einer Vorratsgesellschaft Gründungs-Variante Bei Gründung einer neuen Gesellschaft... weiterlesen
(Neues) Aktionariat als Anknüpfungspunkt Die rechtliche Anknüpfung der Auffanggesellschaft richtet sich nach folgenden personellen Kriterien: (Gründer)Aktionäre und/oder Investoren. Alt-Gesellschaft als Aktionariat Denkbar, aber selten ist... weiterlesen
Grundsatz Die Gläubiger besitzen kein Mitwirkungsrecht. Ausnahmen Anfänglicher Einbezug Wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse können den Einbezug von Vertragspartnern der Alt-Gesellschaft notwendig werden lassen, nämlich dann, wenn die... weiterlesen
Grundsatz Aus nachgenanntem Grund haben die Aktionäre ein wohlerworbenes Mitwirkungsrecht: Durch die Betriebsveräusserung (asset deal) verliert die Alt-Gesellschaft den Zweck; ihre Zwecksetzung wechselt vom Erwerbszweck... weiterlesen
Hier finden Sie Informationen zu den Mitwirkungsrechten von Aktionären und Gläubigern: Aktionäre Gläubiger... weiterlesen
Betriebsübernahme allgemein Es besteht die Gefahr, dass die Auffanggesellschaft für nicht bezahlte Löhne, Ferienersatzansprüche, pro rata temporis-Anteile am 13 Monatslohn und Sozialabgaben für die Zeit... weiterlesen
Matchentscheidend ist eine Früherkennung der Unternehmenskrise. (vgl. www.krisenfrueherkennung.ch; www.unternehmenskrise.ch/krisenfrueherkennung). Alles benötigt seine Zeit, auch die „Auffanggesellschaften-Variante“: Gesellschaftsgründung bzw. Mantelkauf Bankengespräch und Erhältlichmachung eines Betriebskredites Übertragung bzw. Neuabschluss... weiterlesen
Fortführungswürdige Betriebsteile Der Betriebsteil muss fortführungswürdig sein (Zukunftsperspektive) eine möglichst hohen, über dem Zerschlagungswert liegenden Fortführungswert haben: keine Betriebsunterbrechung erhaltener Goodwill Businessplan für die Auffanggesellschaft... weiterlesen
Grundsatz In der Praxis wird die Auffanggesellschaft erst bei (offensichtlicher) Konkursreife der Alt-Gesellschaft in Betracht gezogen. Konkursreife Die Konkursreife ist bei Überschuldung oder Illiquidität gegeben.... weiterlesen
Gründe für die Errichtung einer Auffanggesellschaft bilden: Verhinderung der Vermögenszerschlagung Arbeitsplatzerhaltung Besserstellung aller Beteiligten. Verhinderung der Vermögenszerschlagung Im Schweizerischen Recht fehlt ein echtes Reorganisationsverfahren, welches... weiterlesen
Gründung vor Generalexekution Der Begriff der Auffanggesellschaft wird üblicherweise für den Tatbestand verwendet, bei dem die Betriebsübernahme vor der Zwangsvollstreckung (Konkurs oder Nachlassstundung) stattfindet. Der... weiterlesen
Das schweizerische Recht kennt kein Sanierungsrecht stellt – abgesehen vom Konkursaufschub nach OR 725a den Unternehmen mit überlebensfähigen Betriebsteilen keine echten Alternativen zwischen Existenz und... weiterlesen
Die Auffanggesellschaft, auch: Nachfolgegesellschaft ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel) übernimmt von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person) regelmässig den... weiterlesen
Auffanggesellschaft = Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe Die Auffanggesellschaft ist ein Instrument für die Rettung fortführungsfähiger Betriebe oder Betriebsteile. Eine Auffanggesellschaft ermöglicht oft die... weiterlesen