Anmeldepflicht, -verfahren
Die Vertragsparteien des FZA können von den Staatsangehörigen der anderen Vertragsparteien verlangen, dass sie ihre Anwesenheit in ihrem Hoheitsgebiet anzeigen (Art. 3 Abs. 4 FZA).... weiterlesen
Die Vertragsparteien des FZA können von den Staatsangehörigen der anderen Vertragsparteien verlangen, dass sie ihre Anwesenheit in ihrem Hoheitsgebiet anzeigen (Art. 3 Abs. 4 FZA).... weiterlesen
Liegen wichtige Gründe vor, können die zuständigen Behörden für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit nach dem Freizügigkeitsabkommen... weiterlesen
Für Aufenthalte von höchstens drei Monaten benötigen EU- und EFTA-Angehörige, die zum Empfang einer Dienstleistung einreisen, keine Aufenthaltsbewilligung. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten... weiterlesen
Aufenthalte zur Stellensuche sind für EU/EFTA-Staatsangehörige bis zu einer Dauer von drei Monaten bewilligungsfrei. Für eine längere Suche wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer... weiterlesen
Ausreichende finanzielle Mittel liegen vor, wenn diese den Betrag der Fürsorgeleistung übersteigen, die aufgrund der persönlichen Situation nach Massgabe der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung... weiterlesen
Eine Aufenthaltsbewilligung und Anmeldung ist dagegen erforderlich, sobald ein längerer Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit (d.h. > 3 Monate) geplant ist. EU/EFTA-Staatsangehörige, die einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit beabsichtigen, wird grundsätzlich ein... weiterlesen
EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ab der erstmaligen Einreise keine Bewilligung. Ferner besteht auch keine Verpflichtung zur... weiterlesen
Bewilligungsfreier Aufenthalt Bewilligungspflichtiger Aufenthalt Finanzielle Mittel Aufenthalte zur Stellensuche Aufenthalt als Dienstleistungsempfänger Bewilligungserteilung aus wichtigen Gründen Anmeldepflicht, -verfahren... weiterlesen
Privatpersonen sind an ihrem Wohnsitz nach ihrer Leistungsfähigkeit steuerpflichtig. Privatpersonen sind solche, die unselbständig erwerbstätig oder Rentner sind. Ist der Wohnsitz oder ein steuerrechtlicher Aufenthalt... weiterlesen
Die Praxis zeigt, dass viele ausländische Arbeitnehmer die Schweiz nach einer gewissen Dauer des Aufenthalts bzw. der Erwerbstätigkeit wieder verlassen. Dies bedeutet regelmässig auch das... weiterlesen
Das Gemeinschaftsrecht (FZA und das EFTA-Abkommen) enthält Bestimmungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und den Staaten der EU bzw.... weiterlesen
Anwendbares Recht auf Arbeitsvertrag Gerichtsstand bei Klagen aus Arbeitsvertrag Rechtsprechung: (keine) Einziehung von Entgelt aus Schwarzarbeit Anwendbares Recht auf Arbeitsvertrag Der mit einem ausländischen Erwerbstätigen... weiterlesen
Die Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige ist befristet und bedingt (Ausnahme: Niederlassungsbewilligung) und erlischt mit Ablauf. Ein Aufenthalts- bzw. Verbleiberecht nach Beendigung der Erwerbstätigkeit setzt zunächst ein... weiterlesen
Spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist das Gesuch um Verlängerung einer Bewilligung einzureichen. Ausweisart Verlängerung EU/EFTA-Staatsangehörige Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) Verlängerung bzw. Aneinanderreihung möglich... weiterlesen
Nachdem zuvor das Erfordernis bzw. Notwendigkeit einer Bewilligung dargestellt wurde, werden in einem Folgeschritt die verschiedenen Bewilligungsarten aufgezeigt. Bewilligungsarten Zunächst ist festzuhalten, dass hinsichtlich zu... weiterlesen
Für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Monaten oder mehr als 90 Arbeitstagen haben EU/EFTA-Staatsangehörige aufgrund des Freizügigkeitsabkommens grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Erteilung... weiterlesen
Bis zu 3 Monate bzw. 90 Arbeitstage im Kalenderjahr können sich: Angehörige der EG-17/EFTA sowie EU-8 (seit dem 1. Mai 2011) mit Stellenantritt in der Schweiz selbständige... weiterlesen
Bei einem Aufenthalt für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit von höchstens 3 Monaten bzw. nicht mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr besteht je nach Staatsangehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers entweder eine: (nur)... weiterlesen
Vorliegend wird die Situation von EU/EFTA-Staatsangehörigen betrachtet, die einen Aufenthalt in der Schweiz zur unselbständigen Erwerbstätigkeit anstreben. Ihnen wird nach dem FZA grds. das Recht auf Aufenthalt... weiterlesen
Zur Einreise in die Schweiz müssen Ausländer grundsätzlich: über ein für den Grenzübertritt anerkanntes Ausweispapier und über ein Visum verfügen, sofern dieses erforderlich ist; die... weiterlesen