Abgrenzungen
Auftrag = Der Auftrag beinhaltet als charakteristische Leistung die Übernahme einer Pflicht, zum Vorteil eines Dritten eine körperliche und / oder geistige Leistung zu erbringen... weiterlesen
Auftrag = Der Auftrag beinhaltet als charakteristische Leistung die Übernahme einer Pflicht, zum Vorteil eines Dritten eine körperliche und / oder geistige Leistung zu erbringen... weiterlesen
ZGB 360 – 369 Gesetzestexte Art. 360 ZGB A. Grundsatz 1 Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit... weiterlesen
Der Vorsorgeauftrag beinhaltet eine Aufforderung an eine andere Person, Handlungen zugunsten der auftraggebenden Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit auf den Gebieten der Personen- oder... weiterlesen
Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung Rechtsnatur Ziele Errichtung Auftraggeber Voraussetzungen Form: Übersicht Eigenhändige Errichtung Öffentliche Beurkundung Eintragung beim Zivilstandesamt Inhalt Wirksamwerden Bevollmächtigung aus Vorsorgeauftrag Auftraggeber Pflichten... weiterlesen
Massnahmen der eigenen Vorsorge für den Fall der Urteilsunfähigkeit: Vorsorgeauftrag Patientenverfügung... weiterlesen
Eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Gesetzliche Massnahmen Allgemein Medizinische Massnahmen Behördlichen Massnahmen Beistandschaften Fürsorgerische Unterbringung... weiterlesen
Handlungsunfähigkeit (ZGB 17) Keine rechtlichen Wirkungen der Handlungen (ZGB 18) Erforderlichkeit der Vertretung im Rechtsverkehr Rechtsgeschäftlicher Vertreter Gesetzlicher Vertreter Ausnahme: absolut höchstpersönliche Rechte (ZGB 19c... weiterlesen
ZGB 16 ZGB 18 Art. 16 ZGB d. Urteilsfähigkeit Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung,... weiterlesen
Urteilsunfähigkeit = wenn der Person, wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (ZGB 16)... weiterlesen
Die Hilfs- bzw. Schutzbedürftigkeit wird insbesondere durch Urteilsunfähigkeit begründet. Begriff Gesetzliche Grundlagen Wirkungen... weiterlesen
Schutz der und Hilfestellung für die hilfsbedürftigen volljährigen Personen. Hilfsbedürftigkeit = die Person ist ganz oder teilweise nicht in der Lage, selbst ihre Angelegenheiten in... weiterlesen
Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Normen zum Schutz der hilfsbedürftigen volljährigen Personen. Literatur HAUSHEER HEINZ / GEISER THOMAS / AEBI-MÜLLER REGINA E., Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches,... weiterlesen
Vormundschaftsrecht = Mit der Einführung des neuen Erwachsenenschutz- und Kindesschutzrechts wurde das Vormundschaftsrecht im Jahr 2013 abgelöst. Das Erwachsenenschutz- und Kindesschutzrecht ist an die Stelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 360 – 456 Kantonale Ausführungsbestimmungen ZPO IPRG 85 Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.01.2000 Gesetzestexte ZGB ZGB (SR... weiterlesen
Kurzdefinition Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen Langdefinition Das Erwachsenenschutzrecht umfasst sämtliche Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfsbedürftigen Personen in den Bereichen der Personensorge,... weiterlesen
Das Erwachsenenschutzrecht umfasst sämtliche Massnahmen zum Schutz der volljährigen hilfs- bzw. schutzbedürftigen Personen in den Bereichen der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Die Hilfs-... weiterlesen
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Weniger Gesuche als erwartet - Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 01.07.2014 die Regel, und zwar unabhängig vom Zivilstand der Eltern des Kindes.... weiterlesen
Finanzielle Notlagen von Verwandten können die Frage aufwerfen, wer in welchem Mass für die Unterstützung zuständig ist. Neben den Behörden können auch nahe Verwandte zu... weiterlesen