Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Aktionäre

Grundsatz Aus nachgenanntem Grund haben die Aktionäre ein wohlerworbenes Mitwirkungsrecht: Durch die Betriebsveräusserung (asset deal) verliert die Alt-Gesellschaft den Zweck; ihre Zwecksetzung wechselt vom Erwerbszweck... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Rechtzeitiges Handeln

Matchentscheidend ist eine Früherkennung der Unternehmenskrise. (vgl. www.krisenfrueherkennung.ch; www.unternehmenskrise.ch/krisenfrueherkennung). Alles benötigt seine Zeit, auch die „Auffanggesellschaften-Variante“: Gesellschaftsgründung bzw. Mantelkauf Bankengespräch und Erhältlichmachung eines Betriebskredites Übertragung bzw. Neuabschluss... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Fortführungsfähigkeit

Fortführungswürdige Betriebsteile Der Betriebsteil muss fortführungswürdig sein (Zukunftsperspektive) eine möglichst hohen, über dem Zerschlagungswert liegenden Fortführungswert haben: keine Betriebsunterbrechung erhaltener Goodwill Businessplan für die Auffanggesellschaft... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Notwendigkeit

Grundsatz In der Praxis wird die Auffanggesellschaft erst bei (offensichtlicher) Konkursreife der Alt-Gesellschaft in Betracht gezogen. Konkursreife Die Konkursreife ist bei Überschuldung oder Illiquidität gegeben.... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Gründe pro Auffanggesellschaft

Gründe für die Errichtung einer Auffanggesellschaft bilden: Verhinderung der Vermögenszerschlagung Arbeitsplatzerhaltung Besserstellung aller Beteiligten. Verhinderung der Vermögenszerschlagung Im Schweizerischen Recht fehlt ein echtes Reorganisationsverfahren, welches... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Gründungszeitpunkt

Gründung vor Generalexekution Der Begriff der Auffanggesellschaft wird üblicherweise für den Tatbestand verwendet, bei dem die Betriebsübernahme vor der Zwangsvollstreckung (Konkurs oder Nachlassstundung) stattfindet. Der... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Grundlagen

Das schweizerische Recht kennt kein Sanierungsrecht stellt – abgesehen vom Konkursaufschub nach OR 725a den Unternehmen mit überlebensfähigen Betriebsteilen keine echten Alternativen zwischen Existenz und... weiterlesen

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Auffanggesellschaft
Auffanggesellschaft

Begriffe

Die Auffanggesellschaft, auch: Nachfolgegesellschaft ist eine neu gegründete Gesellschaft oder ein Aktienmantel (vgl. Website Aktienmantel) übernimmt von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person) regelmässig den... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 12

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Nach ausländischem IPRG bzw. Recht zu entscheiden. Ausländische Gerichte EU-intern: Klagen des AN am... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
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Fallgruppe 11

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
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Fallgruppe 10

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend anzuwenden sind.... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 9

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Nach ausländischem IPRG zu entscheiden, wobei gewisse Bestimmungen des Schweizer Rechts zwingend zu beachten... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
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Fallgruppe 8

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
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Fallgruppe 7

  CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber   x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 6

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen

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Arbeitsstreitigkeiten
Arbeitsstreitigkeiten

Fallgruppe 5

CH Ausland Anwendbares Recht Gerichtsstand (GS) Sitz Arbeitgeber x Schweizer Recht, wobei ev. gewisse Normen des ausländischen Rechts zwingend zu beachten sind. Dabei muss aus... weiterlesen