Klagen MIT Entscheidungskompetenz der Schlichtungsbehörde
Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis CHF 2’000.00 Voraussetzungen: vermögensrechtliche Streitigkeit bis CHF 2’000.00 (ZPO 212) ausdrücklicher Antrag der klagenden Partei Wird rechtskräftig, wenn die unterliegende Partei nicht innert... weiterlesen