Vereinbarungen über die Erstreckung
Der Mieter kann nicht zum vornherein (sprich schon bei Abschluss des Mietvertrages) auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses verzichten. Nach der Kündigung kann der Mieter auf... weiterlesen
Der Mieter kann nicht zum vornherein (sprich schon bei Abschluss des Mietvertrages) auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses verzichten. Nach der Kündigung kann der Mieter auf... weiterlesen
Grundsätzlich gilt der Vertrag während der Dauer der Erstreckung unverändert weiter. Er endet mit Ablauf der Erstreckung ohne weiteres. Folgendes gilt es aber auch während... weiterlesen
Jede Partei kann von der Schlichtungsbehörde resp. dem Gericht verlangen, dass der Mietvertrag während der Erstreckungsdauer den veränderten Verhältnissen angepasst wird. Dies ergibt folgende Möglichkeiten:... weiterlesen
bei Kündigungen infolge Zahlungsrückstand des Mieters nach Art. 257d OR bei Kündigungen infolge schwerer Sorgfaltspflichtverletzung nach Art. 257f Abs. 3 und 4 OR wenn der... weiterlesen
Dem Mieter wird das Mietverhältnis erstreckt, wenn dessen Beendigung für ihn oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, welche durch die Interessen des Vermieters... weiterlesen
Einreichung des Erstreckungsbegehrens bei der zuständigen Schlichtungsbehörde (am Ort der Mietsache): » Klageformular: Kündigungsschutz / Erstreckung (PDF, 44 KB)... weiterlesen
Arten erstmalige Erstreckung, d.h. das Mietverhältnis kann am Ende der erstmaligen Erstreckung ein zweites Mal erstreckt werden einmalige (und definitive) Erstreckung, d.h. das Mietverhältnis endet... weiterlesen
Anwendungsbereich erstreckbar sind nur Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume erstreckbar sind befristete Mietverhältnisse nach Ablauf desselben erstreckbar sind unbefristete Mietverhältnisse nach einer gültigen Kündigung Sinn... weiterlesen
Mietvertrag Vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter betreffend: Überlassung einer Sache (bewegliche oder unbewegliche) zum Gebrauch durch den Mieter gegen Entgelt » Informationen zum Mietvertrag... weiterlesen
Übersicht Schema: Kündigung des Vermieters (PDF, 35 KB)... weiterlesen
Ein unbefristetes Mietverhältnis kann mittels Kündigung infolge Eigenbedarfs aufgelöst werden. Mietvertragskündigung im Allgemeinen Informationen zur Kündigung des Mietvertrages nach Schweizer Mietrecht Es bestehen folgende Varianten:... weiterlesen
Klageformular: Kündigungsschutz / Erstreckung (PDF, 44 KB) Musterschreiben: Kündigung des Mietvertrages (PDF, 27 KB) Musterschreiben: Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes 1 (PDF, 28 KB) Musterschreiben: Vorzeitige... weiterlesen
Eigentum – Grenzenlose Freiheit – Oder doch nicht? Die Freiheit der beliebigen Ausübung des Eigentums ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Nachbarrecht eingeschränkt im... weiterlesen
Die ARGE wird aufgelöst und liquidiert, wenn sie ihren Zweck erreicht hat. Die Vereinbarung einer Fortbestands- oder Weiterführungsklausel ermöglicht den Weiterbestand der ARGE trotz Eintreten... weiterlesen
Im internen Verhältnis gilt es zwischen der sog. echten und der unechten ARGE zu unterscheiden. Leistungserbringung bei der echten ARGE erbringen die einzelnen Gesellschafter bzw.... weiterlesen
Haftung: Alle ARGE-Gesellschafter haften – mangels anders lautender Vereinbarung – persönlich, und zwar unbeschränkt und solidarisch, d.h. der Gläubiger kann nach seiner Wahl von allen... weiterlesen
Da jeder Partner seine rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit beibehalten möchte, die Zusammenarbeit im Rahmen der ARGE insofern beschränkt ist, bietet sich in erster Linie die... weiterlesen
Rückgabeanspruch des Vermieters Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter gemäss OR 267 zurückzugeben (vertraglicher Rückgabeanspruch). Ist der Vermieter auch Eigentümer... weiterlesen
Grundsatz Der Vermieter hat den Schaden des Mieters möglichst klein zu halten. Folgen Vermieter muss sich ersparte Auslagen und Vorteile aufgrund des vorzeitigen Auszuges anrechnen... weiterlesen
Der Vermieter hat innert angemessener Frist die vorgeschlagenen Ersatzmieter zu prüfen: Bei Wohnräumen: ca. zwei Wochen bis ein Monat. Bei Geschäftsräumen: ca. ein Monat. Bei... weiterlesen