Änderungen an der Mietsache
Änderungen durch den Mieter Schriftliche Zustimmung Der Mieter kann Erneuerungen und Änderungen nur vornehmen, wenn der Vermieter diesen schriftlich zustimmt (Art. 260a Abs. 1 OR).... weiterlesen
Änderungen durch den Mieter Schriftliche Zustimmung Der Mieter kann Erneuerungen und Änderungen nur vornehmen, wenn der Vermieter diesen schriftlich zustimmt (Art. 260a Abs. 1 OR).... weiterlesen
Übergang des Mieterverhältnisses Wechselt der Eigentümer der Mietsache durch Verkauf, Schenkung etc., so geht das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen des Mietrechts Obligationenrecht (OR) (SR 220) Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) (SR 221.213.11) Verordnung des EVD über die... weiterlesen
Vermieter Vermieter ist, wer aufgrund einer Rechtsbeziehung über die Mietsache verfügen kann. Es muss nicht immer der Eigentümer sein, sondern zB auch der Untermieter oder... weiterlesen
Einfache Miete Eine einfache Miete liegt vor, wenn auf jeder Seite nur eine Partei bzw. Person beteiligt ist. Gemeinsame Miete Hier sind auf einer Seite... weiterlesen
Kauf Beim Kauf wird, im Unterschied zur Miete, die Sache zu Eigentum übergeben. Pacht Bei der Miete ist nur der Gebrauch der Sache Gegenstand des... weiterlesen
Begriff: Miete Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (vgl. Art. 253 OR). Merkmale des Mietverhältnisses Gegenstand sind... weiterlesen
Zivilprozess Der Zivilprozess ist ein vom Staat zur Verfügung gestelltes Verfahren zur autoritativen Feststellung von privatrechtlichen Rechten und Rechtsverhältnissen, wenn diese unter den Parteien streitig... weiterlesen
Handlungsempfehlungen (PDF, 44 KB) Das Generationenproblem (PDF, 27 KB) Die 9 Analysen der Unternehmensnachfolge (PDF, 25 KB) Möglichkeiten für eine Kaufpreisfinanzierung (PDF, 26 KB) Management... weiterlesen
AEPLI URS, Rechtsprobleme bei der Vererbung von Grossaktionärsstellungen, Diss. Zürich 1972. BECHTLE CHRISTINE: Die Sicherung der Führungsnachfolge in der Familienunternehmung, Diss. St. Gallen 1983 BERGAMIN... weiterlesen
Steuerliche und rechtliche Konsequenzen können berechnet bzw. analysiert werden. Im Bereiche der Emotionen gibt es dagegen nichts greifbares. Die Aufgabe des Lebenswerkes, der befürchtete Status-... weiterlesen
Grössere Unternehmen sind international aufgestellt. Sie nutzen nicht nur ausländische Märkte, sondern auch die steuerlichen Möglichkeiten ausländischer Staaten. Im Zuge einer erfolgreichen Nachfolgegestaltung sind Rechtsform... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind bei den folgenden Nachfolgevarianten unterschiedliche steuerlichen Fragestellungen zu beantworten: Unentgeltliche Übertragung des Unternehmens (Schenkung / Erbvorbezug) Entgeltliche Übertragung des Unternehmens... weiterlesen
Die Absicherung des Unternehmers mit Lebens- und Sozialversicherungen kann die Nachfolgeregelung insofern erleichtern, als er seinen Lebensunterhalt im Pensionsalter durch Versicherungsleistungen bestreiten kann und daher... weiterlesen
Die folgende Tabelle soll einen Überblick über das anwendbare Erbrecht in sog. internationalen Erbfällen, d.h. Erbfällen mit Auslandsberührung, vermitteln. Auslandsberührung liegt z.B. in folgenden Fällen... weiterlesen
Wiederverheiratung Rückfallklausel als Resolutivbedingung (OR 154) ehegüterrechtlich ist die Rückfallklausel als sog. andere Beteiligung am Vorschlag (ZGB 216 Abs. 1) zu beurteilen. Erbrechtlich ergibt die... weiterlesen
Beistand wenn ein Mensch ohne den Anschluss an medizinische Geräte mehr überlebt, um die notwendigen Entscheide zu treffen60. Organspende bzw. keine lebensverlängernden Massnahmen. Bestattungsanordnungen wie... weiterlesen
Einbezug der übrigen Nachkommen un des Ehegatten (bei der familieninternen Nachfolge) Obwohl der Unternehmer weder zu Rechenschaft noch zum Beizug der übrigen Nachkommen verpflichtet ist,... weiterlesen
Der Erbverzicht ist ein Mittel um die Fesseln des Pflichtteilschutzes lösen zu können. Verschieden Varianten sind denkbar: Voller Verzicht auf das Erbe (unentgeltlich [z.B. Ehefrau]... weiterlesen
Materielle Begünstigung mittels Instituten, die eine erbrechtliche bzw. im erbrechtlichen Umfeld liegende Lösung evaluieren: Disposition via Erbquoten Erweiterung oder „Auf-den-Pflichtteil-Setzen“ bzw. völliger Entzug des Erbteils... weiterlesen