KAE-Prozess COVID-19
Bis 31.03.2021 gilt zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die eServices (neu!) und COVID-19-Formulare zu verwenden, unabhängig von der Begründung... weiterlesen
Bis 31.03.2021 gilt zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die eServices (neu!) und COVID-19-Formulare zu verwenden, unabhängig von der Begründung... weiterlesen
Einleitung Bundesrat (BR) und Parlament haben aufgrund der epidemischen Lage (Coronavirus / COVID-19) zur Verhinderung, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen nicht ausgesprochen werden... weiterlesen
Die Geltendmachung von Kurzarbeit erfolgt durch den Arbeitgeber.... weiterlesen
Der Arbeitnehmer.... weiterlesen
Die Zuständigkeitszuordnung obliegt den Kantonen. In der Regel ist die für das AVIG zuständige Amtsstelle eine Abteilung der Volkswirtschaftsdirektion.... weiterlesen
Anmeldeobliegenheit durch Arbeitgeber bei kantonaler Amtsstelle Form: schriftlich (Formulare) Voranmeldefrist in der Regel: mindestens 10 Tage ausnahmeweise: 3 Tage bei plötzlich eintretenden, nicht vorhersehbaren Umständen... weiterlesen
Entscheidungszeitpunkt in der Regel: innert der 10-tägigen Voranmelde-Frist auf Verlangen: Nachweisergänzung durch weitere Unterlagen ... weiterlesen
Lohnfortzahlung an betroffene ANer: 80 % des Verdienstausfalls Umfang: auf Lohn und vereinbarten regelm. Zulagen wann: am ordentlichen Zahltagstermin Karenztage-Übernahme Der Arbeitgeber hat vom anrechenbaren... weiterlesen
Siehe Voranmeldung... weiterlesen
Betriebsanalyse durch kantonale Amtsstelle... weiterlesen
Zuweisung/eigene Suche Ganz-/halbtägiger Arbeitsausfall Annahme einer geeigneten/zumutbaren Zwischenbeschäftigung KA > 1 Monat ANer muss sich selber um Zwischenbeschäftigung bemühen Zustimmung durch Arbeitgeber Verweigerung nur bei... weiterlesen
Bei der Geltendmachung, Auszahlung und Abrechnung der Kurzarbeit sind verschiedene Parteien involviert, nämlich: Betrieb (Arbeitgeber) Der Arbeitgeber hat mehrere Funktionen im Kurzarbeits-Prozedere Einholung des Einverständnisses... weiterlesen
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern zugunsten ihrer von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern während eines bestimmten Zeitraums einen Teil der Lohnkosten:... weiterlesen
Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern zugunsten ihrer Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen sind, während eines gewissen Zeitraums zur Vermeidung... weiterlesen
Unter dem Titel „Kurzarbeitsentschädigung“ (KAE) sind Arbeitsausfälle versichert, die auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen sind und einen unvermeidbaren Arbeitsausfall von mindestens 10 % der üblichen Arbeitszeit... weiterlesen
Anspruch auf KAE haben Arbeitnehmer, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt wurde; deren Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist; deren Arbeitsausfall voraussichtlich vorübergehend ist;... weiterlesen
Als Kurzarbeit gelten ferner Arbeitsausfälle, die zurückzuführen sind auf behördliche Massnahmen andere vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände wetterbedingte Ausfälle von Kunden.... weiterlesen
Nicht unter den Begriff der Kurzarbeit fallen Arbeitsausfälle, die nicht vorübergehend sind nicht geeignet sind, Arbeitsplätze zu erhalten durch betriebsorganisatorische Massnahmen bedingt sind (Reinigung, Unterhalt,... weiterlesen
Lukas von Orelli / Frank J. Schwabe / Karl Hofstetter: Compliance Rechtliche und psychologische Aspekte Bern 2020 128 Seiten Stämpfli Verlag AG CHF 63.00 ISBN... weiterlesen
Reduzierte Härtefall-Nachweise Der Bundesrat (BR) hat am 13.01.2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Unter anderem gelten Betriebe, die... weiterlesen