Verzögerte Zustellung der Urteilsbegründung ist Rechtsverweigerung
Es verletzt das strafprozessuale Beschleunigungsgebot, wenn ein Gericht länger als 180 Tage zur Urteilsbegründung benötigt. Überlastung und strukturelle Mängel des Gerichts vermögen den Vorwurf der... weiterlesen